Schon wieder: Von schrecklichen Bildern, Quote und dem Spendengeschäft
Wieder sind illegal Filmaufnahmen durch die Organisation Animal Rights Watch (ARIWA) gemacht worden. In diesem Fall erheben die Aktivisten schwere Vorwürfe gegen einen Schweinemäster aus dem Kreis Cloppenburg,
Fakt ist: Ohne ihren Wahrheitsgehalt und ihre Entstehung zu kennen - die gezeigten Bilder sind mehr als verstörend und entsprechen in keinster Weise der Vorstellung der ISN von einer ordnungsgemäßen Schweinehaltung!
Es sind Tiere zu sehen, die seit längerer Zeit tot in der Bucht - halb aufgefressen - liegen. Und halbtote Tiere mit offenen Wunden, die von den anderen Schweinen in der Bucht vor laufender Kamera gefressen werden. Abgebissene Schwänze und Ohren sowie Abszesse sind ebenfalls zu erkennen.
ARIWA spricht von Extremfall
Der Tierhalter, bei dem anscheinend gefilmt wurde, soll bereits vor drei Jahren wegen schwerer Verstöße gegen das Tierschutzgesetz verurteilt worden sein. An den Zuständen in der Anlage habe sich nichts geändert, lauten die Vorwürfe von ARIWA. Obwohl damals eine hohe Strafe verhängt worden sei, arbeite der Betreiber in seinen Mastbetrieben heute genauso nachlässig wie zuvor, schreibt die Organisation auf ihrer Internetseite.
Selbst ARIWA spricht von einem Extremfall und einem offensichtlichen Problem mit dem Stallmanagement.
Mit der Lebenswirklichkeit in den vielen familiengeführten Schweinebetrieben in Deutschland haben die erschreckenden Bilder auch aus Sicht der ISN nichts gemein. Denn Bilder und Darstellungen wie diese machen die vielen Bemühungen aller Tierhalter, ein realistisches Bild von Schweinehaltung in Deutschland zu zeigen, schnell zunichte. Jeder Schweinehalter ist selbst dafür verantwortlich, die rechtlichen Vorgaben in seinem Betrieb einzuhalten. Jedem muss dabei klar sein: Wer nicht nach Recht und Gesetz handelt, trägt das nicht nur auf dem eigenen sondern auf dem Rücken seiner Berufskollegen aus.
Schaden für die gesamte Branche
Wenn der beschuldigte Schweinehalter tatsächlich nicht nach Gesetz und Ordnung gehandelt hat, müssen die verantwortlichen Ordnungsbehörden erneut einschreiten, mögliche Missstände abstellen oder dem Landwirt gar die Schweinehaltung verbieten. Ohne Wenn und Aber gilt: Recht und Gesetz gelten für alle! Wer sich daran nicht hält, macht sich strafbar. Und Straftaten gehören konsequent geahndet. Tierhalter, die so verfahren, schaden nicht nur sich selbst, sondern der ganzen Branche.
Aber auch wenn die Bilder schockierend und solche Verhältnisse ohne Zweifel untragbar sind, bleiben FragenWann wurden die zuständigen Behörden in diesem Fall eingeschaltet und welche Konsequenzen sind daraus erfolgt?? Ging es bei der Veröffentlichung vorrangig um die Beseitigung der Missstände oder um publikumswirksame Bilder, die in der Vorweihnachtszeit das Portemonnaie der Menschen öffnen sollen?
Und noch eins: Recht und Gesetz müssen auch für Organisationen gelten, die sich den Tieren verschrieben haben. Ein Einbruch in Ställe ist nicht tolerierbar! Für Kontrollen sind die zuständigen Behörden vor Ort verantwortlich – nicht selbsternannte Gutmenschen.