Baden-Württemberg startet Früherkennungsprogramm gegen ASP
Mit einem umfassenden Früherkennungsprogramm will Baden-Württemberg schweinehaltende Betriebe besser vor der Afrikanischen Schweinepest (ASP) schützen. Neben der verbesserten Prävention profitieren die Betriebe von einer frühzeitigen Erkennung möglicher Seuchengeschehen und können im Ernstfall Ausnahmen vom Verbringungsverbot in Sperrzonen erhalten. Das Land übernimmt zudem die Kosten für Untersuchungen und Beratungen durch den Schweinegesundheitsdienst.
Seit 2020 breitet sich die ASP in Deutschland aus. Baden-Württemberg konnte bislang größere Ausbrüche verhindern, doch neue Fälle in Nachbarländern zeigen, dass die Gefahr weiterhin präsent ist. Ein Eintrag in Hausschweinbestände hätte gravierende wirtschaftliche Folgen für die Agrarwirtschaft des Landes. Deshalb betont Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk die zentrale Rolle der Biosicherheit und setzt auf das Früherkennungsprogramm
Hauk: Beste Versicherung
für Schweinehalter
Mit der Teilnahme am Früherkennungsprogramm ASP verpflichten sich schweinehaltende Betriebe zur Einhaltung bestimmter Voraussetzungen, wie eine regelmäßige Betriebsinspektion, verstärkter Biosicherheitsmaßnahmen oder regelmäßiger ASP-Erregeruntersuchungen. In der Folge erhalten diese Betriebe einen Status, der sie in die Lage versetzt auch bei Einrichtung von Sperrzonen ohne Zeitverzug Tiere zu verbringen. Nur so können Schweinehalter erhebliche wirtschaftliche Verluste wirksam verhindern
, betonte Minister Hauk. Die Teilnahme am Früherkennungsprogramm ist die beste Versicherung für schweinehaltende Betriebe. Es schützt vor dem Eintrag der Seuche in die Hausschweinebestände und bereitet die Betriebe auf einen Ausbruch in der Wildschweinepopulation vor
, erklärte Minister Hauk.
Baden-Württemberg übernimmt Kosten für Untersuchungen
Das Früherkennungsprogramm besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen. In dreimonatigem Abstand werden im schweinehaltenden Betrieb Betriebsinspektionen durchgeführt, bei denen die Biosicherheit des Betriebes überprüft wird. Außerdem werden sogenannte Falltiere, das sind verendete Tiere, regelmäßig an den Untersuchungsämtern des Landes untersucht. Um die Landwirte zu unterstützen, übernimmt das Land Baden-Württemberg die Kosten für diese Untersuchungen. Zusätzlich können Schweinehalter beim Einstieg in das Verfahren die Beratung des Schweinegesundheitsdienstes in Anspruch nehmen. Auch die Kosten für diese Beratung übernimmt das Land.
Weitere Informationen zum Früherkennungsprogramm finden Sie hier: mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/afrikanische-schweinepest/frueherkennung-seucheneintrag
