Beschlussvorschlag zur Agrarministerkonferenz: Drei Länder fordern Verzicht auf Rote Gebiete
Mit einem eigenen Konzept gehen Bayern, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen in die Diskussion um Änderungen im Düngerecht. Die Ausweisung von Roten Gebieten soll entfallen. Stattdessen soll eine Kombination aus bedarfsgerechter, betrieblicher Stickstoff- sowie Phosphat-Obergrenze, deren konsequenter Kontrolle sowie einem flankierenden Monitoring den Gewässerschutz gewährleisten und die Betriebe von Bürokratie entlasten, berichtet AgE.
Bayern und Sachsen-Anhalt schlagen einen Verzicht auf die Ausweisung Roter Gebiete mit zusätzlichen Düngeanforderungen vor. In einem gemeinsamen Beschlussvorschlag für die Agrarministerkonferenz (AMK) vom 18. bis 20. März 2026 in Bad Reichenhall begründen die beiden unionsgeführten Länder ihren Vorstoß damit, dass die Festlegung besonders nitratbelasteter Gebiete auch zukünftig keine Akzeptanz bei den Betroffenen finden und weitere Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen würde. Die Länder räumen allerdings ein, dass dieser Systemwechsel weg von den Roten Gebieten
erheblichen Abstimmungsbedarf
mit der EU-Kommission erfordere. An der Erarbeitung des Konzepts war auch Nordrhein-Westfalen beteiligt.
Das sieht der Beschlussvorschlag im Detail vor
An die Stelle der bestehenden Düngeregeln sollte den drei Ländern zufolge eine betriebliche Stickstoff-Obergrenze treten. Die solle den Angaben zufolge den Nährstoffbedarf der angebauten Kulturen decken und durch die Nutzung von vorhandenen Datengrundlagen kontrolliert werden. Die nicht kontrollierbare Stickstoffdüngung der Einzelflächen soll der Betrieb eigenverantwortlich nach guter fachlicher Praxis machen. Das Konzept sieht ferner vor, dass Biogasbetriebe eine Biogasbilanz erstellen sollen, Betriebe mit mehr als 3 Großvieheinheiten je Hektar eine Stallbilanz. Ergänzend zur Meldung der Wirtschaftsdüngeraufnahme und -abgabe soll der Agrarhandel jährlich den jeweils von einem Betrieb eingekauften Mineraldünger melden. Schließlich soll ein Aktionsprogramm zur Umsetzung der Nitratrichtlinie aufgelegt werden.
Zustimmung eher unwahrscheinlich
Dass der Drei-Länder-Antrag bei der Agrarministerkonferenz die Zustimmung der übrigen 13 Länder erhält, scheint derzeit jedoch wenig wahrscheinlich. Selbst auf der B-Seite gibt es offenbar bislang kein Einvernehmen. Die Minister der CDU-geführten Häuser seien im Austausch
, erklärte Baden-Württembergs Ressortchef Peter Hauk gegenüber AGRA Europe. Wichtig ist für Hauk, dass nicht alle Landwirte über einen Kamm geschert werden
. Stattdessen müssten Maßnahmen konsequent umgesetzt werden, wo es nötig sei.
