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22.05.2026rss_feed

Brüssel schaut auf deutsches Düngerecht - Vertragsverletzungsverfahren nicht ausgeschlossen

Die EU-Kommission will bei der Nitratproblematik Deutschland nicht vom Haken lassen ©Canva

Die EU-Kommission will bei der Nitratproblematik Deutschland nicht vom Haken lassen ©Canva

EU-Umweltkommissarin Roswall will beim deutschen Düngerecht sehr genau hinschauen. Auch wenn es bisher konstruktive Gespräche gegeben habe, sei ein Vertragsverletzungsverfahren nicht gänzlich ausgeschlossen, sagt die Kommissarin im Interview. Sie erinnert daran, dass die Einrichtung der Roten Gebiete Voraussetzung für die Beendigung des vorherigen Verfahrens gewesen sei, berichtet AgE.

 

Die EU-Kommission wird bei der Nitratproblematik Deutschland nicht vom Haken lassen. Das hat die zuständige Umweltkommissarin Jessika Roswall im Interview mit AGRA Europe klargestellt. Wir werden die Entwicklungen in Deutschland sehr genau verfolgen, um die Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie und insbesondere der Anforderungen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2018 sicherzustellen. Gleichzeitig betont die Schwedin, die Kommission sei selbstverständlich zu einem weiteren Austausch auf technischer Ebene bereit. Ein Gespräch mit Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer ist ihrer Ansicht nach sehr produktiv verlaufen.

 

Ein neues Vertragsverletzungsverfahren?

Ob es ein neues Vertragsverletzungsverfahren geben könnte, hängt aus Sicht der EVP-Politikerin davon ab, ob Deutschland die Anforderungen erfüllt. Ihre Aufgabe als EU-Kommissarin sei es, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Die Einrichtung der Roten Gebiete war Voraussetzung für die Beendigung des vorherigen Vertragsverletzungsverfahrens. Daher müssen wir nun die weitere Entwicklung abwarten.

 

Vorschläge zur Nitratrichtlinie noch vor dem Sommer

Mit Blick auf die in Brüssel schon länger diskutierte weitere Anpassung der Nitratrichtlinie stellt Roswall einen Vorschlag vor dem Sommer in Aussicht. Ein Ziel sei die maximal zulässige Menge für die Verwendung von Gärresten aus der Methanisierung als Dünger über den in der Richtlinie festgelegten Grenzwert von 170 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr hinaus anzuheben. Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, sollen laut der Kommissarin die Berichtspflichten überarbeitet werden. Spätestens zum Beginn der Düngesaison 2027 sollen die neuen Regeln greifen.