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05.02.2026rss_feed

Details zu neuen ITW-Programmen Frischluftstall und Auslauf veröffentlicht

Die ITW führt zwei neue Programme in den Haltungsformen 3 und 4 ein. Dazu wurden nun auch die Kriterien veröffentlicht (©ISN)

Die ITW führt zwei neue Programme in den Haltungsformen 3 und 4 ein. Dazu wurden nun auch die Kriterien veröffentlicht (©ISN)

Die Initiative Tierwohl (ITW) führt zwei neue Programme für die Schweinemast in höheren Haltungsstufen ein. So werden nun neben der bekannten Stufe ITW Stall plus Platz die Stufen Frischluftstall und Auslauf dazu kommen. Details zu den Kriterien und zur Umsetzung sind jetzt auf der Seite der ITW veröffentlicht.

 

Die Initiative Tierwohl hat im Rahmen der Grünen Woche bereits angekündigt, zusätzlich zum Programm Stall plus Platz zwei neue Programme Frischluftstall und Auslauf , also zwei Programme in der Kategorie der höheren Haltungsformen 3 und 4, neu einzuführen. Hintergrund ist u.a. eine bereits 2024 beschlossene europäische Richtlinie – die sogenannte EmpCo-Richtlinie – die in den EU-Mitgliedstaaten bis Ende März umgesetzt werden muss. Bei der Richtlinie geht es u.a. um den Schutz vor Greenwashing und um Vorgaben, wie Werbeaussagen z.B. zum Tierwohl geprüft und nachgewiesen werden müssen. Die Initiative Tierwohl erfüllt mit ihren Programmen die Vorgaben dieser Richtlinie.

 

Umstellung bei bestehenden Tierwohlprogrammen

Es ist davon auszugehen, dass sich vor diesem Hintergrund der EU-Richtlinie ein Großteil der unter Haltungsform geführten Tierwohlprogramme unter dem Dach der ITW einordnen wird. Schweinehalter, die bereits an Tierwohlprogrammen der höheren Haltungsformen 3 und 4 teilnehmen, sollten sich bei ihren Abnehmern erkundigen, ob und wenn ja welche Änderungen auf sie zukommen.

 

Aufeinander aufbauende Programme

Die drei ITW-Programme entsprechen den Stufen der Haltungskennzeichnung 2, 3 und 4 und bauen aufeinander auf, sodass eine Lieferberechtigung in einem höheren Programm eine Lieferberechtigung in den niedrigen Programmen voraussetzt. Das heißt, in der jeweils höheren Stufe sind die Vorgaben der darunter liegenden Stufe(n) zu erfüllen. So werden im Programm Frischluftstall auch die Vorgaben der Haltungsstufe Stall plus Platz erfüllt und im Programm Auslauf die Vorgaben von Stall plus Platz und Frischluftstall.

 

Kriterien im Detail beschrieben

Die zusätzlichen Anforderungen in den Programmen Frischluftstall und Auslauf sind in dem nun veröffentlichten ITW-Handbuch und weiteren Unterlagen für Schweinehalter auf der Internetseite der ITW im Detail beschrieben. Erwartungsgemäß entsprechen die Kriterien in weitestgehend den Kriterien, die bereits aus der Haltungsform bekannt sind. Trotzdem ist der Blick auf die Details wichtig. So ist beispielsweise eine gewichtsabhängige Staffelung der Platzvorgaben für den Auslauf im Programm Frischluftstall neu.

 

Anmeldung ab März möglich

Die Anmeldung für die neuen Programme soll laut ITW bereits ab März 2026 möglich sein. Bereits teilnehmende Schweinemastbetriebe haben demnach die Möglichkeit, in ein höheres Programm zu wechseln. Dabei muss ein Umsetzungszeitpunkt beim Bündler angegeben werden, ab dem die neuen bzw. zusätzlichen Kriterien umgesetzt werden. Mit einem erfolgreichen Audit kann dann in ein anderes Programm gewechselt werden.

 


Die Dokumente sind relativ „versteckt“ unter Downloads auf der Seite der ITW zu finden © Screenshots ITW

Die Dokumente sind relativ „versteckt“ unter Downloads auf der Seite der ITW zu finden © Screenshots ITW

Lieferberechtigt nach Auditfreigabe

Jährlich müssen in allen Programmen ein Programmaudit und ein Bestandscheck durchgeführt werden. Für einen Wechsel in ein höheres Programm für bereits an der ITW teilnehmende Mäster muss in einem Audit nachgewiesen werden, dass die zusätzlichen Anforderungen für das gewünschte Programm eingehalten werden. Für den Wechsel kann das jährliche Programmaudit genutzt werden. Wurde in dem Jahr bereits ein Programmaudit durchgeführt, ist für den Wechsel ein verkürztes Audit (= Wechselaudit) ausreichend. In diesem werden dann nur die zusätzlichen Kriterien des jeweiligen Programms abgeprüft. Erst mit Freigabe dieses Audits ist der Betrieb in dem höheren Programm lieferberechtigt.

 

>> Hier finden Sie die Details und Kriterien zur Umsetzung



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