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04.09.2026rss_feed

Düngerecht: Bundesländer sollen zwischen drei Modellen wählen können

©Pixabay

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Ein Beschlussvorschlag von vier Bundesländern für die Agrarministerkonferenz Ende September sieht eine Regionalisierung der Düngeverordnung vor. Den Ländern könnten künftig drei Modelle zur Auswahl stehen – darunter zwei Modelle ohne Rote Gebiete. Viele fachliche und rechtliche Fragen sind jedoch noch offen, berichtet AgE.

 

Die geforderte Neuausrichtung des Düngerechts läuft möglicherweise darauf hinaus, den Ländern eine Wahlmöglichkeit innerhalb der Düngeverordnung einzuräumen. Das geht aus einem Beschlussvorschlag hervor, den Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt für die Agrarministerkonferenz (AMK) Ende September in Würzburg vorgelegt haben. Danach sollen sich die Länder künftig im Rahmen eines Regionalisierungsmodells für eine von drei unterschiedlichen Varianten im Düngerecht entscheiden können. Von diesen Varianten hält eine an der Ausweisung von Roten Gebieten fest, zwei kommen jedoch ohne Rote Gebiete aus. Umgesetzt werden sollen die neuen Regelungen dem Beschlussvorschlag zufolge spätestens im Jahr 2027. Einzelheiten sind in einem Eckpunktepapier enthalten, das eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe verfasst hat und das in den angestrebten AMK-Beschluss eingehen soll.

 

Variante 1

Die erste Variante hält am etablierten System der Düngeverordnung mit der Ausweisung von Roten Gebieten fest. Eingebracht wurde dieses Modell von Baden-Württemberg, das selbst kaum über nitratbelastete Gebiete verfügt. Zwar sollen bei dieser Variante Rote Gebiete beibehalten werden. Gleichzeitig soll es jedoch mehr Verursachergerechtigkeit geben, indem innerhalb dieser Gebiete nach bestimmten Risikokriterien für die Nitratbelastung differenziert wird. Zudem sollen die Befreiungsmöglichkeiten für nachweislich gewässerschonend wirtschaftende Betriebe von verschärften Auflagen erweitert werden.

 

Variante 2

Dem Modell Bayern entspricht die zweite Variante. Sie verzichtet auf die Ausweisung von Roten Gebieten und sieht stattdessen vor, eine gesamtbetriebliche Obergrenze für Stickstoff und Phosphor einzuführen. Diese soll auf einem vorgegebenen gesamtbetrieblichen Nährstoff-Bedarfswert basieren, nicht jedoch auf der schlagbezogenen Düngebedarfsermittlung und den bisherigen Aufzeichnungspflichten. Eine neue Meldepflicht für Mineraldünger soll die Kontrollmöglichkeiten verstärken.

 

Variante 3

Schließlich hat der Bund eine dritte Variante ins Spiel gebracht. Die hält im Grundsatz an den Regelungen der geltenden Düngeverordnung fest, sieht jedoch ebenfalls von Roten Gebieten ab. Der Bund setzt dafür auf die flächendeckende Einführung zielgerichteter Maßnahmen zum Gewässerschutz. Dazu zählen neue Stickstoffbedarfswerte, etwa für Mais und Gemüse, eine Überprüfung der Anrechnungsfaktoren bei der Düngebedarfsermittlung, eine Reduzierung der Stickstoffdüngung im Herbst sowie eine schlagbezogene Obergrenze von 170 kg N pro Hektar für organische Düngung.

 

Fachliche und rechtliche Prüfung

Ob dieser Regionalisierungsansatz zum Tragen kommt, ist allerdings keineswegs sicher. Laut Beschlussvorschlag der Agrarministerkonferenz soll das Bundeslandwirtschaftsministerium dazu Gespräche insbesondere mit dem Bundesumweltministerium und der EU-Kommission führen. Dabei müsse unter anderem geklärt werden, ob mit dem neuen Ansatz die Ziele des Gewässerschutzes ebenso erreicht werden kann, wie die von Landwirten und der Verwaltung geforderte einfache Umsetzung der Düngevorgaben. Die Brüsseler Administration dürfte mit Argusaugen darauf schauen, ob die Neuregelung den Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie gerecht wird.

In ihrem Eckpunktepapier räumt die Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein, dass viele Fragen noch eingehend geprüft werden müssten. Offen ist etwa, wie sich die Varianten auf den Gewässerschutz auswirken, wie stark sie die Betriebe in den drei Modellen belasten und wie praxistauglich sie sich bei der länderübergreifenden Bewirtschaftung von Flächen erweisen. In dem Papier der Fachleute ist daher auch von einem ersten Vorschlag zur Neuausrichtung der Düngeverordnung die Rede.