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07.10.2026rss_feed

EDEKA-Regionalgesellschaft nimmt fristlose Kündigung von Lieferverträgen zurück

Die EDEKA Nordbayern-Sachsen-Thüringen hat die fristlosen Kündigungen von Lieferverträgen im „Bauernschätze“-Programm zurückgenommen

Die EDEKA Nordbayern-Sachsen-Thüringen hat die fristlosen Kündigungen von Lieferverträgen im „Bauernschätze“-Programm zurückgenommen

Die EDEKA Nordbayern-Sachsen-Thüringen hat die ausgesprochenen fristlosen Kündigungen von Lieferverträgen im Bauernschätze-Programm zurückgenommen. Die Regionalgesellschaft kritisiert gegenüber top agrar die öffentliche Darstellung der ISN. Die ISN verweist auf die eindeutige Sachlage.

 

In der vorletzten Woche hatte die EDEKA Nordbayern-Sachsen-Thüringen (EDEKA NST) teils noch langfristig gültige Verträge mit Erzeugern aus dem Bauernschätze-Programm mit Verweis auf wirtschaftliche Unzumutbarkeit des Kostpreis-Modells kurzfristig und fristlos gekündigt. Als ISN haben wir dies als Handelspraktiken unter aller Sau massiv kritisiert und den betroffenen Betrieben unsere volle Unterstützung im Sinne einer Musterklage zugesagt. Die EDEKA NST hat die fristlosen Kündigungen inzwischen jedoch zurückgezogen.

 

top agrar hat bei der EDEKA NST nachgefragt

Die top agrar-Redaktion hat bei der EDEKA NST nachgefragt. Die EDEKA NST hat gegenüber topagrar bestätigt, dass sie die fristlosen Kündigungen zurückgezogen habe, die fristgerechten Kündigungen aber bestehen bleiben. Zudem hat die EDEKA-Regionalgesellschaft die Hintergründe aus ihrer Sicht erläutert. Danach habe man das Vertragswerk für Schweinefleisch bei der Haltungsform 3 zum 1. April 2026 neu aufgestellt und neue bis Ende 2030 laufende Verträge angeboten. Fast alle bisherigen Vertragspartner hätten sich laut EDEKA NST für das neue Modell entschieden. Mit zwei Betrieben sei aber keine Einigung gelungen. Das Vertragsverhältnis sei daher nach vorheriger Ankündigung beendet worden.

 

EDEKA NST kritisiert ISN

Gegenüber top agrar übt die EDEKA NST zudem Kritik an der ISN. Die öffentliche Darstellung durch die ISN werde aus Sicht von Edeka NST den Hintergründen nicht gerecht. Sie trage eher zur Polarisierung bei als zu einer konstruktiven Debatte über die Herausforderungen der Schweinehaltung.

 

ISN: Fakten und Rechtslage sind klar

Die ISN verweist gegenüber top agrar auf die eindeutige Sachlage: Die fristlosen Kündigungen wurden zurückgenommen, was wir natürlich sehr begrüßen, auch wenn die fristgerechten und damit ordentlichen Kündigungen bestehen bleiben. Dass ein Handelshaus nicht erfreut ist, wenn eine Interessenvertretung ihm Handelspraktiken unter aller Sau vorwirft, ist wenig verwunderlich. Das ändert aber nichts an der Sachlage. Denn jedem sollte klar sein, dass wir das nur tun, wenn Fakten- und Rechtslage zuvor genau geprüft wurden – und die sind eindeutig, stellt ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack klar.

 

Es geht um die Art und Weise

Es sei bezeichnend, dass die EDEKA NST die Kritik in der Sache scheinbar nicht annehmen wolle. Die ISN habe nicht den Liefervertrag an sich sowie eine ordentliche Kündigung kritisiert, sondern die Art und Weise des Umgangs mit den Lieferanten – und nicht nur mit denen, die die fristlose Kündigung erhalten haben. Die fristlosen Kündigungen hatten ja schon eine längere Vorgeschichte mit sehr langwierigen Diskussionen, erläutert Staack.

Allein die Argumentation der EDEKA NST, dass es sich nur noch um einzelne Betriebe handele, spricht für die Einstellung des Handelshauses. Denn das sind diejenigen Betriebe, die dem nachweislich ausgeübten Druck zur Umstellung der Lieferverträge von einem Kost-Preis-Modell auf ein Zuschlagsmodell standgehalten haben bzw. standhalten konnten. Dabei hatte die EDEKA NST dieses Kostpreis-Modell ja selbst zuvor gemeinsam explizit mit den Beteiligten vereinbart, so Staack.

Wir begrüßen die Rücknahme der fristlosen Kündigungen. Denn sie machen zwei Dinge ganz deutlich, so Staack weiter: Ein ordentlich ausgestalteter Liefervertrag schafft Klarheit für beide Vertragsparteien und in einem partnerschaftlichen Geschäftsverhältnis darf nicht das Gesetz des Stärkeren gelten. Dafür, wie es besser gehen kann, gibt es gute Beispiele – auch bei anderen Regionalgesellschaften derselben Handelsgruppe, führt Staack weiter aus.