EU-Nitratrichtlinie: Brüssel verwarnt Spanien erneut
Die EU-Kommission hat Spanien vorgeworfen, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes von 2024 zum Gewässerschutz nur teilweise umzusetzen. In mehreren Regionen sollen noch immer keine Regeln gegen zu hohe Stickstoffeinträge erlassen worden sein. Madrid hat nun zwei Monate Zeit zu reagieren. Sollte die Kommission nicht zufrieden sein, droht ein weiteres Urteil des EuGH mit Strafzahlungen, berichtet Agra Europe.
Während die EU-Kommission bei der Durchsetzung der Nitratrichtlinie Deutschland nur mit einem neuen Vertragsverletzungsverfahren droht, ist die Eskalationsstufe im Fall von Spanien schon höher. Wie die EU-Behörde am Donnerstag (4.6.) bekannt gab, wurde der Regierung in Madrid ein Aufforderungsschreiben geschickt. Der Grund: Das Land hat ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht vollständig umgesetzt.
Spaniens Maßnahmen reichen nicht aus
Das Gericht hatte im März 2024 festgestellt: Spanien schützt seine Gewässer nicht ausreichend. Bestimmte gefährdete Gebiete habe das Land nicht überprüft. Auch verbindliche Vorgaben hat es nach Auffassung der Richter nicht erlassen. Inzwischen hat Spanien zwar einiges nachgebessert. So seien gefährdete Zonen auf den Balearen, in Madrid und in der Region Valencia neu ausgewiesen worden. Auch in Aragonien, Kastilien-La Mancha und Extremadura habe das Land die nötigen Regelungen zum Gewässerschutz erlassen.
In Aragonien, Kastilien-La Mancha, Kastilien und León sowie Murcia sollen allerdings nach wie vor wichtige Schritte fehlen. Die Wasserqualität habe sich nicht verbessert; die Kommission bezeichnet sie als genauso schlecht wie zuvor
. Das deute darauf hin, dass die bisherigen Bemühungen nicht gewirkt hätten.
Zu hohe Stickstoffeinträge
Im Detail geht es um nicht vorschriftsgemäße Ausbringungstechniken und zu hohe Stickstoffeinträge. Beispielsweise soll den Landwirten erlaubt sein, Dünger auf stark geneigten Flächen auszubringen. Auch fehlt es nach Angaben der Kommission an zusätzlichen Vorkehrungen gegen die Nitratbelastung.
Spanien hat nun zwei Monate Zeit, um auf das Schreiben zu antworten. Reagiert das Land aus Brüsseler Sicht nicht zufriedenstellend, kann die Kommission erneut vor den Gerichtshof ziehen. Dann drohen finanzielle Sanktionen.
