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09.02.2026rss_feed

Gruppenhaltung statt Kastenstand – Die zukünftigen Anforderungen an das Deckzentrum

Bereits zum 9. Februar 2029 müssen alle abgesetzten Sauen in einem entsprechenden Deckzentrum untergebracht werden

Bereits zum 9. Februar 2029 müssen alle abgesetzten Sauen in einem entsprechenden Deckzentrum untergebracht werden

In einer vierteiligen Web-Seminarreihe für ISN-Mitglieder wurden in den vergangenen Wochen sowohl die grundlegenden Anforderungen als auch funktionale und wirtschaftliche Fragestellungen rund um den Umbau von Deckzentrum und Abferkelstall thematisiert. Ergänzt wurden die Fachbeiträge durch Praxisberichte aus Betrieben, die ihre Stallkonzepte bereits umgesetzt haben.

Das große Interesse an den Web-Seminaren verdeutlichte die Brisanz des Themas und den entsprechenden Informationsbedarf. Im Folgenden möchten wir daher die wesentlichen fachlichen Inhalte der Web-Seminare noch einmal aufgreifen und als Informationen zu den zukünftigen Anforderungen an den Deckstall zur Verfügung stellen. Ein zweiter Teil zum Abferkelstall folgt.

 

Mit der Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Februar 2021 ändern sich die Vorgaben hinsichtlich Haltung, Platzbedarf und Stallstruktur grundlegend. Wo nach dem Absetzen der Ferkel bislang die Einzelhaltung in Kastenständen zulässig war, dürfen die Sauen ab dem 9. Februar 2029 nur noch in Gruppen gehalten werden. Eine Fixierung der Tiere darf dann nur noch kurzzeitig zum Zeitpunkt der Rauschekontrolle, zur künstlichen Besamung oder bei medizinisch notwendigen Behandlungen erfolgen.


Mehr Platz für jede Sau

Eine weitere wesentliche Änderung betrifft das Platzangebot: Ab dem Absetzen der Ferkel bis hin zur Besamung muss jeder Sau eine uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche von mindestens fünf Quadratmeter pro Tier zur Verfügung stehen. Hierbei handelt es sich um die reine Netto-Bodenfläche abzüglich der Stalleinrichtung, sodass das tatsächlich erforderliche Platzangebot nochmal größer ausfällt. Damit ist der Platzbedarf im Deckzentrum zukünftig mehr als doppelt so hoch wie im Wartebereich. Ein Teil dieser Bodenfläche von mindestens 1,3 m² muss dabei als Liegebereich mit einem Perforationsgrad von maximal 15 % ausgestaltet werden.

Auch die Flächen innerhalb von Fress-Liegebuchten können als Liegebereich anerkannt werden, sofern entsprechende Anforderungen erfüllt werden.

 

Rückzugsmöglichkeiten schaffen

Darüber hinaus muss den Sauen die Möglichkeit gegeben werden, sich bei der Neugruppierung und bei Rangkämpfen aus dem Weg gehen zu können. In den Ausführungshinweisen zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung werden Sichtblenden, Abliegebretter oder auch Strohballen beispielhaft als Rückzugsmöglichkeiten genannt. Fress-Liegebuchten oder sonstige Fressplätze werden ausdrücklich nicht als Rückzugsmöglichkeit akzeptiert.

 

Gleiche Anforderungen für alle – Vom Zuchtläufer bis zur Altsau

Zu beachten ist, dass die Vorgaben für den Zeitraum vor der Besamung gleichermaßen für Jung- und Altsauen sowie für Zuchtläufer gelten. Somit muss auch den Zuchtläufern bereits ab einer Woche vor der geplanten Besamung eine uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche von mindestens 5 m² sowie eine Liegefläche von 1,3 m² pro Tier angeboten werden.

 

Betriebsindividuelle Umsetzungsmöglichkeiten

Wie die zukünftigen Haltungsanforderungen umgesetzt werden, ist sehr individuell und hängt von den jeweiligen bestehenden Stallanlagen ab. Grundsätzlich lassen sich jedoch drei Umsetzungsvarianten unterscheiden:

  • Zwei-Flächen-Bucht: Zusammenfassung von Fress- und Liegebereich mit einem dahinter befindlichem Aktivitätsbereich.
  • Drei-Flächen-Bucht: Trennung aller Funktionsbereiche mit Fress- und Besamungsständen, anschließendem Aktivitätsbereich und separatem Liegebereich.
  • Arena: Zusammenfassung von Liege- und Aktivitätsbereich in einer Arena oder einem Auslauf mit vorgeschalteten Fress- und Besamungsplätzen.

Ab 2029 dürfen Sauen nur noch kurzzeitig zum Zeitpunkt der Rauschekontrolle, zur künstlichen Besamung oder bei medizinisch notwendigen Behandlungen fixiert werden ©ISN.

Ab 2029 dürfen Sauen nur noch kurzzeitig zum Zeitpunkt der Rauschekontrolle, zur künstlichen Besamung oder bei medizinisch notwendigen Behandlungen fixiert werden ©ISN.

Stress und Verletzungen vermeiden – Besamungserfolg sichern

Die Zeit zwischen Absetzen der Ferkel und Besamung ist ein entscheidender Abschnitt in der Ferkelerzeugung. Um einen hohen Besamungserfolg zu erzielen ist es wichtig, unnötigen Stress für die Sauen zu vermeiden. Dies ist angesichts des Absetzens, der hormonellen Umstellungen sowie der Gruppenbildung nicht immer ganz einfach zu vermeiden.

Eine wichtige Hilfe zur Stressvermeidung bieten die vorgeschriebenen Rückzugsmöglichkeiten. Besonders rangniedrige Sauen können sich hierdurch schneller aus stressigen Situationen zurückziehen. Dabei ist darauf zu achten, dass durch zusätzliche Sichtblenden oder Trennwände keine Sackgassen entstehen. Beschäftigungsmaterialien sowie zusätzliche Raufuttergaben können zudem für Ablenkung und Ruhe sorgen.

Auch die Bodengestaltung spielt eine entscheidende Rolle bei der Vermeidung von Verletzungen. Gerade während der Rausche, wenn die Sauen aufeinander aufspringen, besteht ein erhöhtes Risiko, dass die Sauen wegrutschen oder mit den Klauen hängen bleiben. Daher muss besonders darauf geachtet werden, dass der Boden trittsicher ist, keine scharfen Kanten oder andere Verletzungsquellen aufweist. In diesem Zusammenhang haben sich besonders Ställe mit Stroheinstreu bewährt.

 

Planung Besamungsplätze: Produktionsrhythmus beachten

Bei der Planung des zukünftigen Deckzentrums ist außerdem der Produktionsrhythmus zu beachten, aus dem sich die notwendige Anzahl an Plätzen im Deckzentrum ergibt. Gerade in Betrieben mit einem einwöchigen Produktionsrhythmus kann es zu Überschneidungen bei der Stallbelegung kommen. In solchen Fällen muss ausreichend Platz für zwei Sauengruppen eingeplant werden. Eine mögliche Lösung hierbei wäre die Errichtung eines Auslaufs, der an zwei Deckzentren angrenzt und jeweils der aktuellen Gruppe zur Verfügung steht, um das erforderliche Platzangebot von 5 m² zu sicherzustellen.

 

Erfahrungen aus der Praxis

Erste praktische Erfahrungen mit dem neuen Deckzentrum zeigen, wie wichtig ein trittsicherer Boden und die Schaffung von Rückzugsmöglichkeiten für die Sauen in dieser Phase sind, um Verletzungen durch Rangkämpfe oder bei Aufspringversuchen während der Rausche zu vermeiden. Die Installation von Separations- bzw. Krankenbuchten ist in diesem Zusammenhang von großer Bedeutung, um verletzte Tiere schnell separieren zu können. Hinsichtlich der Leistungsdaten sind die ersten Berichte von Praktikern als sehr positiv zu bewerten. Einbrüche beispielsweise bei den Umrauschquoten sind nicht festzustellen.

 

Frist zum Einreichen eines Bauantrags endet heute

Bis zur finalen Umsetzung der Haltungsanforderungen ist nicht mehr viel Zeit. Bereits zum 9. Februar 2029 müssen alle abgesetzten Sauen in einem entsprechenden Deckzentrum untergebracht werden. Sofern hierfür genehmigungspflichtige bauliche Maßnahmen erforderlich sind, muss der entsprechende Bauantrag bereits bis zum 9. Februar 2026 – also bis heute – bei der zuständigen Behörde eingereicht werden! Angesichts des hohen Planungs- und Genehmigungsaufwands sowie des noch bestehenden Umsetzungsstands in vielen Betrieben ist der Handlungsbedarf derzeit besonders hoch. Jetzt gilt es, die noch zur Verfügung stehende Zeit für eine fundierte Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Umsetzungsvarianten zu nutzen. Der Blick in andere Betriebe, die fachliche Beratung und ein Besuch der Versuchsstationen und Baulehrschauen können bei der Orientierung helfen.


Umbau der Sauenhaltung: Das sind die Fristen im Überblick

Umbau der Sauenhaltung: Das sind die Fristen im Überblick ©ISN