AMK-Amtschefkonferenz: Hessen setzt sich für praxisgerechte Anwendung der Rodentizid-Vorgaben ein
Hessen will die Amtschefkonferenz der Agrarminister in Berlin nutzen, um sich für eine praxistaugliche und realitätsnahe Regelung zur Schadnagerbekämpfung einzusetzen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Anerkennung vorhandener Qualifikationen und eine Verlängerung zentraler Übergangsregelungen, damit Betriebe weiterhin sicher und fachgerecht Schädlinge bekämpfen können.
ISN: Richtig so. Wir brauchen praktikable Lösungen für die Landwirte, statt ihnen noch mehr Auflagen aufzubürden.
Ab morgen tagen die Amtschefs der Agrarressorts von Bund und Ländern in Berlin. Auf der Tagesordnung steht u.a. der Punkt ‚Gefahrenstoffverordnung: Nutzung von Rodentiziden‘. Hierbei will Hessen sich für einen weiteren praktikablen Einsatz von Rodentiziden zur Schadnagerbekämpfung einsetzen.
Hintergrund
Ab Juli 2026 gelten strengere Regeln für Rodentizide: Dauerbeköderungen sind verboten, jeder Einsatz erfordert einen nachgewiesenen Befall und ist zeitlich begrenzt. Zudem wird der Anwenderkreis eingeschränkt – die bisherige Pflanzenschutz-Sachkunde reicht künftig nicht mehr aus. Für viele Betriebe bedeutet das mehr Aufwand, mehr Dokumentation und häufiger den Einsatz externer Schädlingsbekämpfer.
Fachliche Kompetenz von Landwirten anerkennen
Hessens Landwirtschaftsministerium macht in einer Pressmitteilung deutlich, dass der wirksame Schutz von Vorräten und Lebensmitteln zu den Kernaufgaben landwirtschaftlicher Betriebe dazugehört. Ziel ist eine praxistaugliche Anwendung der Gefahrenstoffverordnung beim Einsatz von Rodentiziden, also Mittel zur Bekämpfung von Nagetieren. Hessen begrüßt ausdrücklich den Vorstoß des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, einschlägige staatlich anerkannte Berufsabschlüsse der Land- und Ernährungswirtschaft als gleichwertig zum Biozid-Sachkundenachweis anzuerkennen. Unsere Betriebe verfügen über hohe fachliche Kompetenz. Es ist richtig, diese anzuerkennen und nicht durch zusätzliche Nachweise in Frage zu stellen
, so Köfer.
Neue bürokratische Hürden vermeiden
Vorhandene Qualifikationen und geprüfte Ausbildungsinhalte sollen genutzt werden, anstatt neue bürokratische Hürden aufzubauen. Zudem setzt sich Hessen für eine Verlängerung der Übergangsregelung zur Anwendung antikoagulanter Rodentizide (Bekämpfungsmittel mit blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen) über das Jahr 2027 hinaus ein.
Die ISN meint:
Wir begrüßen den Einsatz Hessens für praxistaugliche Regelungen bei der Schadnagerbekämpfung. Für die Betriebe ist es entscheidend, dass der wirksame Einsatz von Rodentiziden weiterhin möglich bleibt – ohne zusätzliche bürokratische Hürden, die den Alltag unnötig erschweren. Tierhalter brauchen praktikable Lösungen. Die Anerkennung vorhandener Qualifikationen ist dabei sinnvoll und richtig.
