Initiative Tierwohl: So soll der Übergang zur Marktlösung gestaltet werden
Die Initiative Tierwohl hat heute einige Eckpunkte zum weiteren Vorgehen veröffentlicht. Der Ferkelfonds soll noch bis Ende April 2027 verlängert werden. Geplant ist auch eine zusätzliche Registrierungsphase für Ferkelaufzüchter. Die Empfehlung für den Preisaufschlag für nicht durchgängig nämliche Mastschweine wird ab Januar 2027 auf 5 Euro reduziert, gleichzeitig bekommen Mastbetriebe dann bereits mit Einstallung von ITW-Ferkeln den Status nämlich ab Geburt
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Die Initiative Tierwohl (ITW) hat heute in einer Mitteilung über das weitere Vorgehen beim Übergang zur Marktlösung und zur Nämlichkeit im kommenden Jahr informiert. Dies sind die wichtigsten Eckpunkte:
Ferkelfonds noch bis längstens Ende April
Die Zahlungen an die Ferkelerzeuger in der ITW über den Ferkelfonds werden bis längstens zum 30. April 2027 verlängert. Damit verschieben die Partner aus Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Handel den ursprünglich zum Jahreswechsel 2026/2027 geplanten Übergang zur Marktfinanzierung um vier Monate auf den 1. Mai 2027. Ziel sei eine vollständig marktgetragene Finanzierung der Tierwohlleistungen von der Sauenhaltung bis zur Schlachtung, so der ITW-Geschäftsführer Robert Römer. Die zusätzlichen Monate sollen notwendigen Spielraum für die lange geplante Umsetzung der Marktlösung geben, so Römer.
Die Übergangsphase wird aus bislang nicht genutzten Mitteln des Ferkelfonds sowie den fortlaufenden Einzahlungen der Schlachtbetriebe finanziert. Für Ferkelerzeuger bedeutet die Verlängerung, dass das vereinbarte Tierwohlentgelt von 4,50 Euro je Ferkel für Lieferungen an ITW-Mäster voraussichtlich bis zum 30. April 2027 weiter aus dem Ferkelfonds finanziert wird. Mit dem Übergang zur Marktlösung wird daraus eine Empfehlung für einen entsprechenden Preisaufschlag.
Ab Januar nur noch 5 Euro für nicht durchgängig nämliche Mastschweine
Für Schweinemäster startet der verpflichtende Bezug von ITW-Ferkeln mit der Einführung der Marktlösung zum 1. Mai 2027. Zum 1. Januar 2027 wird zudem die Empfehlung zur Höhe des Preisaufschlages für Mastschweine angepasst. Für Betriebe, die ausschließlich ITW-Ferkel beziehen, gilt weiterhin die Empfehlung in Höhe von 7,50 Euro, während für Betriebe, die nicht ausschließlich ITW-Ferkel beziehen, die Empfehlung von 6,00 Euro auf 5,00 Euro sinkt. Als zusätzlichen Anreiz für eine möglichst zeitnahe Umstellung auf ITW-Ferkel wird darüber hinaus der Status nämlich ab Geburt
ab dem 1. Januar 2027 unmittelbar vergeben, sobald ausschließlich ITW-Ferkel eingestallt werden - die bisherige Wartezeit entfällt.
Zusätzliche Registrierungsphase für Ferkelaufzüchter
In der jüngsten Registrierungsphase haben sich zahlreiche Ferkelerzeuger für eine Teilnahme an der ITW angemeldet und so die Lücke bei der Nämlichkeit zwischen Ferkelaufzucht und Schweinemast weiter geschlossen. Die zusätzliche Zeit bis Ende April 2027 soll nach Darstellung der ITW den Betrieben helfen, passende ITW-Abnehmer bzw. Lieferanten zu finden und die nötigen Lieferbeziehungen aufzubauen. Um weitere Betriebe für die Teilnahme zu gewinnen, bietet die ITW im Oktober 2026 eine zusätzliche Registrierungsphase für Ferkelaufzüchter an. Die Auditierung der neu angemeldeten Betriebe soll ab November 2026 beginnen. Details dazu will die ITW in den kommenden Wochen und Monaten kommunizieren.
