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29.09.2025rss_feed

Agrarministerkonferenz: Ländermehrheit fordert Überarbeitung und erneute Fristverschiebung des THKG

Auf der AMK wurde unter anderem über den Umgang mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz diskutiert ©ISN/Jaworr, agrarministerkonferenz.de, Screenshots MLR BW

Auf der AMK wurde unter anderem über den Umgang mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz diskutiert ©ISN/Jaworr, agrarministerkonferenz.de, Screenshots MLR BW

Auf der Herbst-Agrarministerkonferenz (AMK) in Heidelberg in der vergangenen Woche begrüßt die Mehrheit der Länder eine grundlegende Überarbeitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) und fordert zudem eine erneute Verschiebung des Starts über den 1. März 2026 hinaus. Darüber hinaus fordern die Länder nach dem Auslaufen des Bundesprogramms entsprechende Finanzmittel zur Förderung des Tierwohls und praktikable Lösungen für die Umsetzung der Immissionsschutzrechtlichen Regelungen im Rahmen der TA Luft.

 

THKG: Länder fordern Überarbeitung und Verschiebung der Umsetzungsfrist

Auf der Herbst-Agrarministerkonferenz (AMK) vergangene Woche in Heidelberg waren sich die Agrarministerinnen und -minister der Länder weitestgehend einig, dass das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) überarbeitet werden muss.

Das Gesetz ist kein Selbstzweck und muss Landwirten, Handel und Verbrauchern einen Mehrwert bringen aber auch zu mehr Tierwohl beitragen ohne mehr Bürokratie zu verursachen. Wir haben den Bund gebeten, das geplante Inkrafttreten (1. März 2026) zu verschieben und umfassend und grundlegend zu überarbeiten, erklärte der baden-württembergische Landwirtschaftsminister und AMK-Vorsitzende Peter Hauk.

Einer Protokollerklärung von 13 Bundesländern (nur Niedersachsen, Hamburg und Bremen waren nicht dabei) zufolge habe das THKG in der aktuellen Fassung erhebliche Mängel, schaffe erheblichen Bürokratieaufwand und sei als Grundlage für ein Konzept zum Umbau der Tierhaltung nicht geeignet. Der Bund werde daher aufgefordert, zunächst bewährte wirtschaftsgetragene Kennzeichnungssysteme als Verbraucherinformation einzubinden sowie Planungs- und Rechtssicherheit für Investitionen hinsichtlich eines 20-jägrigen Bestandsschutzes, der Anpassung des Bundesimmissionsschutzgesetz und der Sicherstellung der Finanzierung zu schaffen.

 

ISN: Überarbeitung des THKG notwendig!

Aus Sicht der ISN ist die Weiterverfolgung der aufgeführten Punkte, die ebenfalls in einem kursierenden Entwurf zur Novellierung des THKG aufgegriffen werden und auch von der Wirtschaft inklusive der ISN gefordert wurden, im Sinne der Schweinehalter, der gesamten Kette Schweinefleisch, der Behörden und auch im Sinne der Verbraucher. Ebenso ist die Forderung nach einer erneuten Verschiebung der Umsetzungsfrist durchaus nachvollziebar. Zum einen müsste für eine Novellierung erst einmal das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen werden. Zum anderen erfordern die erheblichen notwendigen Anpassungen dann auch noch ausreichend Zeit für eine geordnete Umsetzung in der Kette Schweinefleisch. Da ist es fraglich, ob man das bis zum 01. März 2026 umgesetzt bekommt.

 

Umbau Tierhaltung: Bund soll umfangreiche Mittel zur Verfügung stellen

Weiter stand der Bundeshaushalt 2026 auf der Tagesordnung der AMK. Die Länder haben den mündlichen Bericht des Bundes zum Stopp der Bundesförderung und die Überführung der Förderung in die GAK zur Kenntnis genommen. Angesichts der jüngsten Entscheidung des Bundes, aus der Bundesförderung Schwein auszusteigen, fordern die Länder die Mittel zugunsten des Tierwohls ab 2027 spürbar aufzustocken und zeitnah einen Förderrahmen in enger Abstimmung mit den Ländern zu entwickeln. Der Bund soll umfangreiche Bundesfinanzmittel für den Umbau der Tierhaltung zur Verfügung stellen.

 

ISN: Sauenhalter brauchen Unterstützung

Auch ISN-Vorstandsmitglied Jürgen Dierauff hatte beim Verbändegespräch im Rahmen der AMK am vergangenen Donnerstag (25.09.2025) deutlich gemacht, wie wichtig eine Investitionsförderung insbesondere für die sauenhaltenden Betriebe ist. Diese sind gezwungen in den nächsten Jahren erhebliche Investitionen zu tätigen, um die Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung umzusetzen. Ohne Unterstützung droht ein dramatischer Strukturbruch in der deutschen Ferkelerzeugung.

 

Offene Fragen zum Emissionsschutz

Ebenfalls zur Kenntnis genommen wurde der mündliche Bericht des Bundes zum Immissionsschutz in der Nutztierhaltung. Die Länder fordern in diesem Zug die Anpassung genehmigungsrechtlicher Hürden beim Stallbau, eine praxisgerechte Umgestaltung des auf Tierhaltungsanlagen anzuwendenden Immissionsschutzrechts sowie einen langfristiger Bestandsschutz für Tierwohlställe. Beim Neu- und Umbau der Ställe seien Vereinfachungen nötig. Der Bund soll daher notwendige Voraussetzungen zur Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung und für nachvollziehbare und aufeinander abgestimmte Regelungen für Landwirte schaffen.

Darüber hinaus soll die Bundesregierung dringend nötige Antworten auf die aktuell offenen Fragen bei der Umsetzung der TA Luft in den Tierhaltungsbetrieben liefern. Tragbare Lösungsansätze seien nur durch übergreifende Abstimmung der verschiedenen Anforderungen von TA-Luft und der IED-Richtlinie sowie der Ansprüche des Tierwohls möglich. Die Minister bitten die Bundesregierung, die noch notwendige Abstimmung einzuleiten und dabei Länder, Wissenschaft und Praxis einzubeziehen.

 

ISN: Umsetzung der TA Luft erfordert praktikable Lösungen

Aus Sicht der ISN kann man den Bundesländern nur zustimmen. Die rechtlichen Anforderungen an Tierwohl, Umwelt und Emissionsschutz müssen endlich praktikabel verknüpft werden. Auch hinsichtlich der TA Luft stehen die Betriebe vor einem riesigen Umsetzungsdilemma, weil die möglichen Lösungen nicht praktikabel oder unverhältnismäßig sind. Die Forderungen der Länder passt zu einem Referentenentwurf aus dem Bundesumweltministerium zur TA Luft, nach dem Fristverlängerungen für die Umsetzung der Vorgaben der TA Luft für tierhaltende Betriebe geplant werden. Nur so ist es möglich die nationalen Vorgaben mit den im Abstimmungsprozess befindlichen europäischen gleichzuschalten.