Landwirtschaft und Freihandelsabkommen: Außenschutz bleibt Streitfrage
Die EU-Länder werden absehbar weiterhin über den richtigen Kurs zum Schutz des heimischen Agrarsektors beim Abschluss von Freihandelsabkommen diskutieren. Wie sich beim jüngsten Agrarrat gezeigt hat, bestehen in der Sache nach wie vor unterschiedliche Positionen. Die Bundesregierung sieht sowohl Schutzklauseln als auch Maßnahmen zur Angleichung der Produktionsstandards kritisch, berichtet AgE.
Beim Treffen der Landwirtschaftsminister am Montag (26.1.) in Brüssel forderte Polen mit Unterstützung von Österreich, Ungarn und der Slowakei, bilaterale Schutzklauseln zum Schutz der heimischen Landwirtschaft in allen Freihandelsabkommen der EU zu verankern. Die Klauseln sollen dabei unbefristet gelten sowie die Charakteristiken und Bedürfnisse des Agrarsektors berücksichtigen.
Außerdem muss aus Sicht der vier Mitgliedstaaten sichergestellt werden, dass importierte Lebensmittel und Agrarwaren vergleichbaren Produktionsstandards unterworfen werden. Flankierend soll die EU einen Kompensationsfonds einrichten, aus dem die heimischen Landwirte für finanzielle Nachteile als Folge von Freihandelsabkommen entschädigt werden sollen. Unterstützung erhielten die Forderungen aus Frankreich. Internationaler Handel müsse auf gerechten Regeln basieren, erklärte die französische Delegation.
Italien und Spanien setzen auf Mercosur-Regelungen
Anders als die Befürworter eines strengeren Außenschutzes zeigte sich Italien derweil zufrieden mit den flankierend zum Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten vorgesehenen Schutzklauseln für die europäische Agrarbranche. Nun müssten die Regelungen auch umgesetzt und kontrolliert werden, hieß es aus Rom.
Auch Spanien verwies in der Sache auf das Mercosur-Abkommen sowie die durch Freihandel zu erwartenden gesamtgesellschaftlichen Wohlstandsgewinne.
Deutschland lehnt zusätzliche Schutzklauseln ab
Eine klare Absage an einen dem Mercosur-Abkommen vergleichbaren Außenschutz kam hingegen aus Berlin. Der Ansatz, zusätzliche Schutzklauseln im Kontext von Handelsabkommen zu vereinbaren, sei ein expliziter Ausnahmefall für Ukraine und Mercosur
und durch besondere Umstände zu begründen, erklärte die deutsche Delegation. Grundsätzlich kritisch
sieht die Bundesregierung die sogenannten Spiegelklauseln. Der handelspolitische und rechtliche Spielraum dafür ist sehr gering
, hieß es zur Erläuterung. Sollte die EU Drittländern die eigenen Produktionsstandards vorschreiben, gefährden wir unsere bilaterale Handelsagenda und verschärfen Handelskonflikte
. Aus Sicht der Bundesregierung sollte sich die EU stattdessen auf multilateraler Ebene für eine Harmonisierung von Produktionsstandards einsetzen.
