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08.10.2025rss_feed

Nitrat-Urteil: Bundesverwaltungsgericht verpflichtet Bund zur Erstellung eines Nationalen Aktionsprogramms

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Die Düngeverordnung allein reicht nicht aus – das Bundesministerium für Landwirtschaft muss ein umfassendes nationales Aktionsprogramm zum Schutz der Gewässer vor Nitratverunreinigung aus landwirtschaftlichen Quellen vorlegen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

 

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat ist verpflichtet, ein den Vorschriften der Düngeverordnung anschließend zugrunde zu legendes nationales Aktionsprogramm zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen zu erstellen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

 

Hintergrund: Umweltverband klagt auf strengere Vorgaben

Die Deutsche Umwelthilfe hatte gegen die Bundesregierung geklagt und vor dem Oberverwaltungsgericht eine Änderung des düngungsbezogenen Teils des Nationalen Aktionsprogramms gefordert. Ziel war es, sicherzustellen, dass der Grenzwert von 50 mg/l Nitrat an allen deutschen Grundwassermessstellen sowie bestimmte Werte an Oberflächengewässern eingehalten werden.
Das Oberverwaltungsgericht wies die Klage jedoch als unbegründet ab. Der Kläger sei nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz mit seinem Vorbringen ausgeschlossen (sog. Präklusion), da die Einwendungen im Beteiligungsverfahren zur Düngeverordnung nicht ausreichend substantiiert gewesen seien.

 

Entscheidung in Leipzig: Aktionsprogramm muss kommen

Vor dem Bundesverwaltungsgericht beantragte der Kläger daraufhin die Erstellung eines nationalen Aktionsprogramms. Das Gericht gab ihm nun recht: Die Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, ein solches Programm zu erstellen – und zwar gemäß § 3a Abs. 1 des Düngegesetzes.
Die Richter stellten klar: Die bestehende Düngeverordnung genügt nicht, um die Anforderungen der EU-Nitratrichtlinie vollständig zu erfüllen. Ein ergänzendes Aktionsprogramm sei notwendig, um den Nitrateintrag aus der Landwirtschaft wirksam zu reduzieren und die Grenzwerte im Grundwasser einzuhalten.

 

Nächste Schritte: Einbindung in künftige Düngeverordnung

Das nun zu erstellende Aktionsprogramm soll in einem zweiten Schritt in die Beratungen zur Änderung der Düngeverordnung einfließen. Damit wird es Teil eines umfassenderen Prozesses zur Verbesserung des Gewässerschutzes in Deutschland.