QS: Neues Online-Meldeformular für den Ereignisfall
Die QS Qualität und Sicherheit GmbH stellt ihren Systempartnern ab sofort ein digitales Online-Formular zur Verfügung, um Ereignisfälle schnell und unkompliziert melden zu können.
Eine konsequente Qualitätssicherung bietet den besten Schutz vor Krisen. Kommt es dennoch zu einem Vorfall, zählt vor allem schnelles und zielgerichtetes Handeln. Die Qualität und Sicherheit GmbH (QS) weist darauf hin, dass Landwirte im QS-System verpflichtet sind, einen Ereignisfall bei dem Gefahren für Mensch, Tier, Umwelt oder für das Vertrauen in Lebensmittel im Ganzen drohen, bei QS zu melden.
Dazu gehören zum Beispiel das in den Verkehr bringen von Lebensmitteln, die nicht den Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit entsprechen oder Ermittlungen von Behörden. Aber auch wenn landwirtschaftliche Betriebe Opfer von öffentlichkeitswirksamen Aktionen oder negativen Medienberichten geworden sind, ist eine Meldung notwendig.
Online-Formular vereinfacht Ereignisfall-Meldung
Damit Systempartner solche Fälle künftig noch einfacher und schneller melden können, stellt QS ab sofort neben den bisherigen Ereignisfallblättern auch ein digitales Online-Formular zur Verfügung. Die Nutzer werden dabei Schritt für Schritt durch den Prozess geführt: Zunächst wird die passende Stufe der Wertschöpfungskette ausgewählt, anschließend lassen sich alle wichtigen Angaben zum Vorfall eintragen sowie – falls erforderlich – ergänzende Dokumente hochladen.
Mit dem Absenden der Meldung erhält das QS-Krisenmanagement unmittelbar eine Benachrichtigung und kann den betreffenden Systempartner sofort mit organisatorischer und kommunikativer Unterstützung begleiten. Dabei geht es laut QS um alle Maßnahmen, die helfen, einen Schaden von dem betroffenen Betrieb, anderen Systempartnern und vom QS-System abzuwenden und die bestehenden Probleme möglichst schnell zu lösen.
Das Online-Formular erreichen Sie über den nachfolgenden Link: QS - QS Qualität und Sicherheit GmbH
Dort werden auch einige Fragen zu kritischen Ereignissen und zur Online-Meldung beantwortet.