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10.02.2026rss_feed

Regelungen zur Schädlingsbekämpfung: Minister Rainer gegen weitere Verschärfung

Schädlingsbekämpfung Biosicherheit

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer hat sich gegen eine Einschränkung der sogenannten bedarfsunabhängigen Dauerbeköderung mit Antikoagulanzien in der Lebensmittelwirtschaft ausgesprochen. Die Bekämpfung von Ratten und Mäusen dürfe nicht unnötig bürokratisch erschwert werden. Betriebe dürften zudem nicht durch neue Pflichten bezüglich Sachkundenachweisen belastet werden, berichtet Agra Europe.
ISN: Richtig so. Wir brauchen praktikable Lösungen zur Schädlingsbekämpfung in der gesamten Lebensmittelwirtschaft ohne unnötige neue Bürokratie.

 

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer hat sich gegen strengere Regelungen zur Schädlingsbekämpfung in der Land- und Ernährungswirtschaft ausgesprochen. Verschärfungen sehe ich sehr kritisch, denn die Betriebe brauchen Entlastung, nicht zusätzliche Bürokratie, sagte Rainer gegenüber AGRA Europe.

 

EU‑Pläne zum Verbot der Dauerbeköderung

Hintergrund ist das auf EU-Ebene geplante Verbot der sogenannten bedarfsunabhängigen Dauerbeköderung (BUD) mit Antikoagulanzien. Diese gerinnungshemmend wirkenden Giftstoffe werden zur Bekämpfung von Ratten und Mäusen eingesetzt, stellen jedoch zugleich eine Gefahr für die Umwelt dar, wie das Umweltbundesamt (UBA) feststellt. Insbesondere die hocheffektiven Rodentizide der zweiten Generation können laut UBA über lange Zeiträume in der Umwelt verbleiben und dort vor allem wasserlebende Organismen schädigen.

Vor einem generellen Verbot der BUD hatten im Januar dennoch Verbände der Lebensmittelwirtschaft gewarnt. Denn Köder mit Antikoagulanzien seien die wirkungsvollste Methode, um einen Befall mit Schadnagern in hygienesensiblen Betriebsstätten zu verhindern. Alternativen wie Schlagfallen hätten in Versuchen dagegen nicht den gewünschten Effekt gezeigt. Die Ausnahmeregelung für den Lebensmittel- und Futtermittelbereich müsse daher auch künftig bestehen bleiben, forderten sie.

 

Rainer fordert praxisgerechte Lösungen für Landwirte

Agrarminister Rainer zufolge hat sich sein Ministerium bereits im vergangenen September gegenüber der zuständigen Bundesarbeitsministerin sowie dem Bundesumweltminister ausdrücklich für unbürokratische und praxisgerechte Lösungen eingesetzt. Ein pauschales Verbot der BUD sei nicht angebracht, vielmehr solle auf die Qualifikation der Fachleute in der Land- und Ernährungswirtschaft vertraut werden. Problematisch ist laut dem Bundeslandwirtschaftsministerium daher auch, dass Landwirte künftig einen gesonderten Sachkundenachweis erbringen müssen, um Rodentizide der zweiten Generation anwenden zu dürfen.

 

Neue Schulungen könnten mehrere Tausend Betriebe belasten

Die derzeitige Regelung, wonach der Pflanzenschutz-Sachkundenachweis für die Anwendung im eigenen Betrieb anerkannt wird, läuft im Sommer 2027 aus. Nach Schätzungen des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV) müssten infolgedessen mehr als 100.000 Landwirte mehrtägige Schulungen absolvieren, die mehrere Hundert Euro kosten. Der CSU-Minister fordert nun, den bestehenden rechtlichen Spielraum voll auszuschöpfen, um diese Zusatzkosten zu vermeiden.


Die ISN meint:

Wir begrüßen den Einsatz von Bundeslandwirtschaftsminister Rainer für praxistaugliche Regelungen bei der Schadnagerbekämpfung. Für die Betriebe ist es entscheidend, dass der wirksame Einsatz von Rodentiziden weiterhin möglich bleibt – ohne zusätzliche bürokratische Hürden, die den Alltag unnötig erschweren. Tierhalter brauchen praktikable und zuverlässige Lösungen zur Schädlingsbekämpfung. Die Anerkennung vorhandener Qualifikationen ist dabei sinnvoll und richtig.