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09.09.2026rss_feed

Steuerliche Risikoausgleichsrücklage: Agrarausschuss des Bundesrats macht Druck

© Bundesrat

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Der Bundesratsagrarausschuss hat seine Empfehlung für eine Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2026 vorgelegt. U.a. fordert der Ausschuss die Einführung einer Risikoausgleichsrücklage für landwirtschaftliche Betriebe, berichtet Agra Europe.
ISN: Das ist ein positives Signal - Gerade in der aktuellen Krise belastet es viele Schweinehalter, dass sie Steuern für zurückliegende gute Jahre zahlen müssen.

Die Forderung nach Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage für land- und forstwirtschaftliche Betriebe erhält Rückenwind aus dem Bundesrat.

 

Länder fordern Gesetzentwurf des Bundes

Die Bundesregierung soll zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, heißt es in der Empfehlung des Agrarausschusses für eine Stellungnahme der Länderkammer zum Jahressteuergesetz 2026. Eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage könne einen Beitrag dazu leisten, progressionsbedingte steuerliche Belastungen spürbar auszugleichen, lautet die Begründung. Zudem werde Betrieben ermöglicht, eigenverantwortlich Vorsorge für Krisenzeiten zu treffen und ihre Liquidität nachhaltig zu stärken.

 

Die ISN meint:

Die ISN begrüßt die Forderung des Bundesratsagrarausschusses nach einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage ausdrücklich. Gerade in der aktuellen Krise belastet es viele Schweinehalter, dass sie Steuern für zurückliegende gute Jahre zahlen müssen. Dadurch wird den Betrieben dringend benötigte Liquidität entzogen. Die Risikoausgleichsrücklage, deren Einführung auch im aktuellen Koalitionsvertrag aufgeführt ist, muss deshalb schnell kommen, damit Betriebe in guten Jahren Vorsorge treffen und in schwierigen Marktphasen ihre Liquidität sichern können.