Stichtagsmeldungen zum Jahreswechsel – Mit dem ISW-Hitmelder stressfrei erledigen
Direkt nach dem Jahreswechsel startet für Tierhalter der alljährliche Meldungsmarathon. Mit dem ISW-Hitmelder vereinfacht sich die Führung des Bestandsregisters für Schweine und die Abgabe der Meldungen an HI-Tier gemäß Viehverkehrsverordnung (Zugänge, Abgänge, Bestand) bzw. Tierarzneimittelgesetz (TAM) lässt sich deutlich schneller erledigen. ISN-Mitglieder können sich unter www.hitmelder.de registrieren und dort ein Benutzerprofil einrichten.
An diese Meldungen sollten Sie Anfang 2026 denken:
1. Stichtagsmeldungen an die HI-Tier
Schweinehalter müssen die jährliche Stichtagsmeldung gemäß (VVVO), bei HI-Tier bis zum 15. Januar vornehmen. Dabei müssen der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle die Anzahl der am 1. Januar gehaltenen Schweine gemeldet werden, getrennt nach Zuchtschweinen, Ferkeln bis einschließlich 30 kg sowie sonstigen Zucht- und Mastschweinen über 30kg. Wenn zum 1. Januar keine Tiere im Bestand sind, zukünftig aber weiterhin Tiere gehalten werden sollen, ist ein Bestand von Null zu melden. Die Einhaltung der Frist bis zum 15.01. ist prämienrelevant.
2. Mitteilungen an die Antibiotika-Datenbank
Schweinehalter müssen im Zeitraum 1. bis zum 14. Januar eine Mitteilung über ihre Nutzungsart und ihre Tierbestände für das zweite Halbjahr 2025 an die amtliche Tierarzneimittel (TAM)-Datenbank über HI-Tier vornehmen. Seit 2023 sind die Meldungen nicht mehr nur für Masttiere, sondern auch für Sauen mit Saugferkeln erforderlich. Wenn keinerlei Antibiotika verabreicht worden sind, kann der Tierhalter auf die Bewegungsmeldungen verzichten. Stattdessen muss er eine Nullmeldung abgeben.
Ab 2027 soll die Meldung für Tierhalter auf jährlich umgestellt werden, wobei die erste Jahresmeldung (Daten 2026) bis zum 14. Januar 2027 fällig wird.
3. Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse
Als Tierhalter sind Sie außerdem verpflichtet, ihren korrekten Tierbestand an die Tierseuchenkasse zu melden. Der Stichtag (rund um den 1. Januar) und die Fristen unterscheiden sich je nach Bundesland. Bei Bestandsveränderungen im laufenden Jahr besteht eine Nachmeldeverpflichtung. Alternativ kann auch die Stichtagsmeldung mit dem Jahreshöchstbestand gemeldet werden.
ISW-Hitmelder - So geht´s
- Aus dem online geführten Bestandsregister heraus lassen sich die Meldungen an HI-Tier gemäß Viehverkehrsverordnung (Zu- und Abgänge, Bestand) bzw. Tierarzneimittelgesetz (TAM) für die Nutzungsarten Ferkel bis 30 kg und Mastschweine ab 30 kg entweder automatisch oder auf Knopfdruck generieren.
- ISN-Mitglieder können sich unter www.hitmelder.de registrieren und dort ein Benutzerprofil einrichten. Anschließend werden Sie dann für die Nutzung des ISW-Hitmelders freigeschaltet. Auf der Internetseite befindet sich auch eine Kurzbeschreibung zur Funktionalität.
- Nach einer Registrierung muss zunächst der eigene Betrieb im System angelegt werden sowie alle Lieferanten und Abnehmer mit Namen, Adressen und VVVO-Nummern einmalig eingegeben werden. Anschließend können alle Bestandsveränderungen mobil in der ISNApp oder am PC erfasst werden. Darüber hinaus können Zu- und Abgänge an die Schweinedatenbank sowie die TAM-Meldungen mit nur einem Klick übermittelt werden.
- Für die Nutzung des Hitmelders wird eine Jahresgebühr in Höhe von 50,- € zzgl. MwSt. erhoben. Mit dieser Jahresgebühr ist der Zugang zum ISW-Hitmelder sowie die Dokumentation von bis zu 3 VVVO-Nummern abgegolten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann nutzen Sie gerne unser Schnupperangebot und sichern sich den ISW-Hitmelder mit einer kostenfreien Testphase.
Ihre Ansprechpartnerin für den ISW-Hitmelder
Anna-Kathrin Bach
Telefon: 0 54 91/9665-35 (8 bis 13 Uhr)

