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29.09.2025rss_feed

TA Luft: Werden die Umsetzungsfristen auf Ende 2029 verschoben?

© ISN/ Jaworr

© ISN/ Jaworr

Ein Referentenentwurf aus dem Bundesumweltministerium zur Änderung der TA-Luft sieht vor, dass die dort festgeschriebenen Umsetzungsfristen für bestimmte Altanlagen mit Tierhaltung auf den 31.12.2029 verschoben werden sollen.


ISN: Ein echter Lichtblick für Schweinehalter. Die Fristen zur Umsetzung der TA-Luft zu verlängern, wäre genau richtig, weil die in der TA Luft aktuell vorgeschlagenen Emissionsminderungsmaßnahmen weitestgehend nicht umsetzbar oder unverhältnismäßig sind. Wichtig ist es, die Erkenntnisse aus dem derzeit noch laufenden europäischen Entscheidungsprozess abzuwarten und nun einen europäischen Gleichschritt anzustreben.

 

 

In einem auf der Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) veröffentlichten Referentenentwurf für eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/2749 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken in Bezug auf Schlachtanlagen wird eine für Schweinehalter sehr wichtige Fristverlängerung zur Umsetzung der TA Luft in Aussicht gestellt.

 

Umsetzungsfrist: Verschiebung auf 31.12.2029

Der Referentenentwurf des BMUKM mit dem oben genannten sperrigen Titel verweist auf die Anlage 5.4.7.1 der TA Luft Anlagen zum Halten und zur Aufzucht von Nutztieren. Hier soll laut Referentenentwurf die Umsetzungsfrist zum Einbau einer Abluftreinigungsanlage oder weiterer Vorgaben zur Ammoniakemissionsminderung in Altanlagen, die je nach Konstellation der Betriebe bzw. der Ställe zum 1. Dezember 2026 bzw. zum 1. Januar 2029 greifen, auf den 31. Dezember 2029 verlängert werden. Hintergrund ist laut Entwurf, dass die überarbeitete Industrieemissionsrichtlinie (IED-Richtlinie) der EU neue einheitliche Betriebsvorschriften für Tierhaltungsanlagen mit sich bringe, die derzeit bearbeitet würden. Diese sollen demnach 2026 in Kraft treten und bis 2030 in nationales Recht umgewandelt werden. Um mögliche Doppelarbeiten in der Umsetzung zu vermeiden, sollen nun die Fristen der nationalen Verwaltungsvorschrift TA Luft verschoben werden.

Der Referentenentwurf befindet sich aktuell noch in der Ressortabstimmung, zu der laut BMUKN bereits die Länder- und Verbändeanhörung erfolgt.

 

Die ISN meint:

Sollte der Referentenentwurf mit der Fristverschiebung in dieser Form am Ende beschlossen werden, würde vielen Schweinehaltern zunächst ein Stein vom Herzen fallen, denn die meisten in der TA Luft vorgeschlagenen Maßnahmen zur Emissionsminderung sind unpraktikabel und/oder unverhältnismäßig für die Umsetzung in Altanlagen. Mit der Fristverschiebung wäre das Problem der fehlenden Umsetzbarkeit zwar nicht vom Tisch. In dem laufenden europäischen Prozess werden die vorliegenden Maßnahmen zur Ammoniakreduzierung jedoch evaluiert und ggf. neue praktikablere und verhältnismäßige Lösungen zugelassen. Davon abgesehen ist ein europäischer Gleichschritt elementar für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Schweinehaltung.

 

>> zum Referentenentwurf