THKG: Erneute Verschiebung der Umsetzungsfrist im Bundestag beschlossen
Der Bundestag hat den Start des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes zum dritten Mal verschoben, diesmal auf den 1. Oktober 2027. Union und SPD wollen die zusätzliche Zeit für eine europarechtskonforme Überarbeitung nutzen. Geplant sind die Einbeziehung von Auslandsware und Außer-Haus-Verpflegung sowie ein umfassendes Downgrading. Externe Wissenschaftler sollen die Reform unterstützen, berichtet AgE.
ISN: Gut so. Jetzt muss die zusätzliche Zeit genutzt werden, um die Mängel konsequent zu beheben und ein praxistaugliches Gesetz auf den Weg zu bringen.
Der Bundestag hat die mittlerweile dritte Verschiebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) beschlossen. Mit den Stimmen von Union und SPD wurde der ursprünglich für den Januar 2027 vorgesehene Start um weitere neun Monate auf den 1. Oktober 2027 verschoben. Die Koalition will die zusätzliche Zeit nutzen, um das Gesetz nachzubessern.
Nachbesserungen notwendig
Dass Änderungen notwendig seien, betonte die agrarpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Christina Stumpp. Damit das THKG wirksam sei und die heimische Erzeugung nicht benachteiligt werde, müsse auch Ware aus dem EU-Ausland einbezogen werden. Zudem müssten ein vollständiges Downgrading, also die Herabstufung von Waren in eine niedrigere Haltungsform, ermöglicht und die Außer-Haus-Verpflegung in die Kennzeichnung aufgenommen werden.
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, hatte bereits im Vorfeld der Abstimmung darauf verwiesen, dass eine solche Kennzeichnung auch die Erlöse der deutschen Schweinehalter verbessern könne.
Europarechtlich kompliziert
Der zuständige SPD-Berichterstatter Jens Behrens verwies auf die europarechtlichen Schwierigkeiten, die insbesondere mit der Einbeziehung von Auslandsware verbunden seien. Ein Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMLEH) war unter anderem daran im Notifizierungsverfahren in Brüssel gescheitert. Behrens zeigte sich dennoch zuversichtlich, dass die Novelle mithilfe externer Expertise gelingen werde.
Union und SPD haben sich darauf verständigt, dass Wissenschaftler bei dem Reformprozess unterstützen sollen. Beteiligt werden sollen Prof. Harald Grethe und Jasmin Zöllmer von der Humboldt-Universität zu Berlin sowie Prof. José Martínez und Prof. Achim Spiller von der Universität Göttingen.
Die ISN meint:
Die erneute Verschiebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes ist richtig. In seiner bisherigen Fassung hätte das Gesetz nicht verpflichtend umgesetzt werden dürfen. Die zusätzliche Zeit muss nun konsequent und unmittelbar genutzt werden, um es grundlegend zu überarbeiten und seine Mängel zu beseitigen.
Eine verpflichtende Anwendung darf erst erfolgen, wenn die Regelungen praxistauglich sind und von den betroffenen Betrieben und Unternehmen zuverlässig umgesetzt werden können. Deshalb müssen diejenigen, die die Kennzeichnung am Ende umsetzen, eng in den weiteren Reformprozess eingebunden werden.
