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04.11.2026rss_feed

THKG: Erneute Verschiebung soll in dieser Woche im Bundestag beschlossen werden

Der Start des THKG steht vor einer erneuten Verschiebung ©Canva

Der Start des THKG steht vor einer erneuten Verschiebung ©Canva

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) soll nicht wie bisher vorgesehen im Januar 2027, sondern erst zum 1. Oktober 2027 starten. Union und SPD wollen die Verschiebung am Donnerstag zusammen mit dem Tierschutzgesetz beschließen. Als Gründe für die erneute Verzögerung nennt die Koalition den zusätzlichen Zeitbedarf für Reformen und Einwände der EU-Kommission. Für die Haltungsstufen Stall und Bio soll zudem die Meldepflicht entfallen, berichtet AgE.

ISN: Gut, dass die Verschiebung nun zügig auf den Weg gebracht wird, denn in der aktuellen Fassung darf das Gesetz nicht zur Umsetzung kommen. Wichtig ist es, die gewonnene Zeit zur Überarbeitung nun auch zu nutzen. Positiv ist außerdem, dass überflüssige Meldepflichten wegfallen sollen.

 

Union und SPD wollen die Verschiebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) Ende dieser Woche im Bundestag beschließen. Das geht aus einem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum Tierschutzgesetz hervor, der AGRA Europe vorliegt. Am Donnerstag (5.11.) soll das Tierschutzgesetz laut Tagesordnung in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beschlossen und im gleichen Zuge auch das spätere Startdatum des THKG unter Dach und Fach gebracht werden.

Die Koalitionäre nutzen dabei das sogenannte Omnibusverfahren, bei dem die Änderungen am THKG an das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Tierschutzgesetz angehängt werden. Diese Verfahrenspraxis wird häufig bei Gesetzesvorhaben angewandt, bei denen Zeitdruck besteht.

 

Keine zusätzliche Übergangsfrist

Dies ist beim THKG der Fall, denn ohne Verschiebung würde das alte Gesetz der Ampelkoalition schon ab Januar 2027 gelten. Neues Startdatum soll laut Änderungsantrag nun der 1. Oktober 2027 sein. Ab diesem Stichtag muss dann auch die Kennzeichnung verpflichtend verwendet werden. Damit ist offenbar eine weitere Übergangsfrist vom Tisch, die aus Koalitionskreisen zwischenzeitlich zu hören war. Danach hätte die eigentliche Kennzeichnungspflicht für die Wirtschaft erst im Januar 2028 begonnen.

 

Weniger Meldepflichten

Zudem straffen Union und SPD die Meldepflichten. Betriebe müssen den Behörden ihre Haltungsform nur noch mitteilen, wenn sie Stall+Platz, Frischluftstall oder Auslauf/Weide lautet. Für die Stufe Stall entfällt die Meldung. Sie entspricht laut Koalition dem gesetzlichen Mindeststandard, den ohnehin die Tierschutzkontrollen sicherstellen. Auch für die höchste Stufe Bio ist keine Meldung mehr nötig, da hier die Öko-Kontrollstellen zuständig sind.

Die schwarz-rote Koalition begründet die mittlerweile dritte Verschiebung damit, dass sie für die vereinbarten Reformschritte mehr Zeit brauche. Hintergrund sind Einwände der EU-Kommission gegen zentrale Teile der Novelle. Diese betreffen etwa die Art, wie das Gesetz ausländische Ware einbezieht.

 

Die ISN meint:

Gut, dass die Verschiebung nun zügig auf den Weg gebracht wird, denn in der aktuellen Fassung darf das Gesetz nicht zur Umsetzung kommen. Die zusätzliche Zeit muss nun konsequent genutzt werden, um das Gesetz grundlegend zu überarbeiten und seine Mängel – z.B. die Einbeziehung ausländischer Ware – zu beseitigen. Eine verpflichtende Umsetzung darf erst erfolgen, wenn die Regelungen praxistauglich sind und von den betroffenen Betrieben und Unternehmen zuverlässig umgesetzt werden können. Sie müssen deshalb eng in den weiteren Überarbeitungsprozess eingebunden werden. Positiv ist zudem, dass für die Haltungsstufen Stall und Bio künftig keine Meldung mehr erforderlich sein soll und überflüssige Meldepflichten so vermieden werden.