THKG: Grundlegende Änderungen in einem Novellierungsentwurf berücksichtigt

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz steht diese Woche auch bei der Agrarministerkonferenz auf der Tagesordnung ©ISN/Jaworr, Canva, BMLEH, agrarministerkonferenz.de
In einem uns vorliegenden Entwurf zur Novellierung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) sind wesentliche Änderungen zur Herstellung der Praktikabilität und Umsetzbarkeit des Gesetzes eingebaut worden. Mit Blick auf die Agrarministerkonferenz in dieser Woche ist die Weiterverfolgung dieses Entwurfes aus Sicht der ISN im Sinne der Schweinehalter, der gesamten Kette Schweinefleisch, der Behörden und auch im Sinne der Verbraucher.
Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) hat nicht nur für viel Frust bei Schweinehaltern, sondern auch bei allen anderen Beteiligten, die es umsetzen müssen gesorgt – angefangen bei den Landesbehörden bis hin zur gesamten nachgelagerten Wertschöpfungskette Schweinefleisch. Fachliche Fehler, zu viel Bürokratie und fehlende Umsetzbarkeit in der Praxis haben dazu geführt, dass die aktuelle Bundesregierung den Umsetzungsstart der Kennzeichnung bereits vom August 2025 auf März 2026 verschoben hat. Sinnvoll, aber nur mit grundlegenden Änderungen am Gesetz, haben fast alle Beteiligten in den Bundesländern und in der Wirtschaft inklusive der ISN gefordert. Nun liegt uns kurz vor der in dieser Woche anstehenden Agrarministerkonferenz ein Novellierungsentwurf für das THKG vor, der zuversichtlich stimmt, denn die wesentlichen Forderungen sind darin bei den Änderungen tatsächlich aufgenommen worden.
ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack: Sollte das THKG angepasst und beschlossen werden, wie es nun der Novellierungsentwurf vorsieht, dann kann das die deutsche Schweinehaltung endlich wieder einen Schritt nach vorne bringen, indem ein verlässlicher, praktikabler Rahmen zur Einordnung gesetzt wird – Chapeau! Das setzt aber zusätzlich voraus, dass andere Hürden zur Weiterentwicklung, wie das Umweltrecht, die Genehmigungspraxis, die TA-Luft oder auch die Möglichkeit der Förderung des Umbaus in der Schweinehaltung – speziell der Sauenhaltung – in ähnlich konstruktiver Weise gelöst werden. Ein Großteil dieser Themen steht auf der Tagesordnung der Agrarministerkonferenz in dieser Woche. Die Agrarminister haben es also in der Hand, trotz aller Differenzen Impulse zu setzen, mit denen es im Sinne Aller wieder nach vorne geht.
Dies sind die wichtigsten Änderungsvorschläge im Novellierungsentwurf:
Ausländische Ware gleichgestellt
Für deutsche Schweinehalter ist es einer der wichtigsten Punkte: Keine Benachteiligung gegenüber den ausländischen Mitbewerbern. Wenn es nach dem Novellierungsentwurf geht, werden diese nun gleichgestellt. Ausländische Ware wird mit gleichen Voraussetzungen ebenfalls kennzeichnungspflichtig. Soll diese in die Haltungsstufen eingeordnet werden, müssen die ausländischen Erzeugerbetriebe die deutschen Vorgaben zur Kastration und auch zur Sauenhaltung einhalten – und natürlich die entsprechenden Kriterien der jeweiligen Stufe. Wird ausländische Ware nicht einer Haltungsstufe zugeordnet wird sie mit Haltungsform unbekannt
gekennzeichnet.
Keine Meldepflicht bei gesetzlichem Standard
Eine deutliche Vereinfachung für Schweinehalter aber auch die nachgelagerten Stufen ist die Begrenzung der Meldeverpflichtung auf die Stufen Stall + Platz
, Frischluft
, Auslauf/Weide
und Bio
. Die Ställe der deutschen Schweinehalter, für die keine Meldung für die genannten höheren Haltungsformen abgeben wird, werden automatisch der Haltungsform Stall
entsprechend dem deutschen gesetzlichen Mindeststandard zugeordnet.
Downgrading wird möglich
Damit die Vermarktung der Schweine aus höheren Haltungsformen in schwierigen Marktphasen nicht unnötig zusätzlich behindert wird, soll eine Herabstufung in eine niedrigere Haltungsstufe nach dem Entwurf nun möglich sein. Ausgenommen wird davon nur die Bio
-Stufe. Die Haltungsformen werden dazu so aufeinander abgestimmt, dass die Kriterien einer Haltungsform gleichzeitig auch immer die Kriterien der niedrigeren Haltungsformen mit erfüllt. Hierzu gibt es einige Kriterienanpassungen.
Anpassungen bei den Kriterien
Damit die Kriterien der Haltungsstufen aufeinander aufbauen, werden diese etwas angepasst. Beispielsweise gilt die Auswahl von drei Strukturelementen in der Haltungsform Stall + Platz
nun auch für die Haltungsformen Frischluft
und Auslauf/Weide
. Gestrichen wurde die bisherige Möglichkeit, den Platz im Frischluftstall ohne Auslauf zu reduzieren, soweit keine Gründe des Tierschutzes dagegensprechen. Schwierig umzusetzende Kriterien in der Haltungsform Auslauf/Weide
sind im Entwurf gestrichen – das gilt beispielsweise für die Bodenfläche im Innenbereich des Stalles, die bislang zum überwiegenden Teil komplett geschlossen sein sollte - genauso wie für die geschlossene Bodenfläche im Auslauf. Gestrichen wurde auch die obligatorische Vorgabe einer eingestreuten Liegefläche. Der Landwirt muss trotzdem natürlich die Funktionsbereiche in der jeweiligen Bucht sicherstellen.
Weitere Erleichterungen im nachgelagerten Bereich
Weitere Erleichterungen gibt es auch im nachgelagerten Bereich bei den Bundesländern und in der Kette. So müssen die zuständigen Behörden der Länder, wenn es nach dem Entwurf geht, keine regelmäßigen Kontrollen durchführen, sondern sie können die Kontrollen anlassbezogen durchführen. Mehr Freiraum gibt es laut Entwurf auch bei der Kennzeichnung in der Ladentheke. Die vorher auf vielen Seiten bis ins Detail beschriebene Anordnung der staatlichen Kennzeichnung wird in weiten Teilen gestrichen. Jetzt würde es sogar ausreichen, ohne Logo die staatliche Haltungsform auf dem Produkt nur zu nennen.