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06.06.2025rss_feed

Tierhaltungskennzeichnung: Änderungsgesetz in erster Lesung im Bundestag an Agrarausschuss verwiesen

THKG In Kraft

Der Bundestag hat heute in der ersten Lesung über das erste Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetz beraten und den Gesetzentwurf an den federführenden Agrarausschuss überwiesen. Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz soll reformiert und verschoben werden.

ISN: In wie weit eine Verlängerung der Frist bis zum 1. März 2026 ausreicht, ist zu klären. Denn bis dahin muss dann auch die Praxistauglichkeit des Gesetzes erreicht werden und die erfordert aus unserer Sicht grundlegende Anpassungen im Tierhaltungskennzeichnungsgesetz.

 

Nach der ersten Lesung im Bundestag wurde der eingebrachte Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes zur weiteren Beratung an den federführenden Agrarausschuss des Bundestages verwiesen.

 

Verschiebung der Tierhaltungskennzeichnung auf 2026

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Übergangsregelung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes um sieben Monate auf den 1. März 2026 zu verlängern, um betroffenen Lebensmittelunternehmern weitere Zeit zur Umsetzung der Vorgaben einzuräumen.
Viele Wirtschaftsbeteiligte hätten angegeben, dass die Zeit zur Umsetzung bis zum 01. August 2025 nicht ausreichend sei. Begründet wurde unter anderem damit, dass die zum Vollzug des Gesetzes notwendigen Strukturen in den Ländern erst sehr spät geschaffen worden seien. Die Minister hätten auf der Agrarministerkonferenz vom 28. März 2025 bereits die Bundesregierung gebeten, die Fristen für die Umsetzung aus dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz zu verschieben. Darüber hinaus seien Klarstellungen und redaktionelle Änderungen im Gesetz notwendig.

 

Die ISN meint:

Es ist inzwischen klar, dass eine Verschiebung der Umsetzungsfrist zur staatlichen Haltungskennzeichnung zwingend geboten ist, weil eine Umsetzung zum 1. August 2025 schlicht nicht mehr machbar ist. In wie weit eine Verlängerung der Frist bis zum 1. März 2026 ausreicht, ist zu klären. Denn bis dahin muss dann auch die Praxistauglichkeit des Gesetzes erreicht werden und die erfordert aus unserer Sicht grundlegende Anpassungen im Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Es reicht also nicht, lediglich den umsetzenden Behörden und der Wirtschaft etwas mehr Zeit für die Umsetzung zu geben.