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23.03.2026rss_feed

Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Agrarminister fordern praxistaugliche Lösungen vom Bund

AMK März 2026 © Stefanie Büchl

AMK März 2026 © Stefanie Büchl

Auf der Agrarministerkonferenz vergangene Woche haben die Länderagrarminister von Union und SPD deutliche Bedingungen für die Überarbeitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes genannt. Ohne tragfähige Lösungen und eine praxistaugliche sowie bürokratiearme Umsetzung soll der Bund das Gesetz besser aufheben. Die G-Länder werfen dem BMLEH Defizite in seiner Tierhaltungspolitik vor, berichtet Agra Europe.

 

Die Länderagrarministerinnen und -minister von Union und SPD haben auf der Agrarministerkonferenz (AMK) in Bad Reichenhall deutlich gemacht, dass sie eine staatliche Tierhaltungskennzeichnung nicht um jeden Preis wollen.

 

Gesetz aufheben statt praxisfern umsetzen

Sollte es bis zum 1. Januar 2027 nicht möglich sein, tragfähige Lösungen und eine praxistaugliche sowie bürokratiearme Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes zu entwickeln, solle der Bund das Gesetz aufheben. Das fordern 13 Resortchefinnen und -chefs in einer Protokollerklärung zu einem Beschluss, den die AMK am Freitag (20.3.) in Bad Reichenhall zur Zukunft der Nutztierhaltung in Deutschland gefasst hat.

 

Kernpunkte der Überarbeitung: Downgrading und Importkennzeichnung

Einhellig spricht sich die AMK dafür aus, bei der Überarbeitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes zwei Kernpunkte zu berücksichtigen. Zum einen gehe es darum, ein Downgrading von Ware zu ermöglichen, die nicht in einer höheren Haltungsstufe abgesetzt werden kann. Zum anderen soll sichergestellt werden, dass ausländische Ware gekennzeichnet wird. Schließlich sollen bewährte, wirtschaftsgetragene Kennzeichnungssysteme als Verbraucherinformationen in die staatliche Kennzeichnung eingebunden werden.

 

Genehmigungsrechtliche Hürden abbauen und Bestandsschutz schaffen

In ihrer Protokollerklärung bekräftigen die schwarzen und roten Ministerinnen und Minister die im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD in Aussicht gestellte Abschaffung genehmigungsrechtlicher Hürden beim Stallbau sowie die Schaffung eines mindestens 20-jährigen Bestandsschutzes für neu- und umgebaute Tierwohlställe. Ausdrücklich begrüßt wird die Absicht der Bundesregierung, die Fristen der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) über Dezember 2026 hinaus deutlich zu verlängern. Zudem wird der Bund gebeten, die Verlängerung der Sanierungsfristen auch für die Anlagen zur Lagerung von Wirtschaftsdünger zu übernehmen. Diese Verlängerung sei im Sinne der Planungssicherheit der Landwirtschaft und des Vollzugs durch die Genehmigungsbehörden zügig zu beschließen und zu kommunizieren.

 

G-Länder üben Kritik

Die sogenannten G-Länder mit der grünen Landwirtschaftsministerin aus Niedersachsen, Miriam Staudte, sowie ihren zuständigen Parteifreunden aus Hamburg und Bremen werfen in ihrer Protokollerklärung dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) Defizite in seiner Tierhaltungspolitik vor. Einerseits sei die geäußerte negative Bewertung des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung (BUT) nicht gerechtfertigt. Andererseits sei nicht geklärt, woher die erforderlichen zusätzlichen Mittel für den Umbau der Tierhaltung über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) kommen sollen. Die G-Länder weisen zudem darauf hin, dass neben einer deutlich höheren investiven Förderung in der GAK eine umfassende verpflichtende Kennzeichnung tierischer Produkte sowie eine Erweiterung der Kennzeichnung auf den Außer-Haus-Verzehr sowie auf andere Tierarten notwendig seien.