VEZG-Notierung: Tönnies passt im Sinne der Transparenz die Lieferverträge nochmal an
DBV, WLV und ISN einigen sich mit dem Unternehmen Tönnies auf die Wiederaufnahme der VEZG-Notierung als Preisbasis in die Lieferverträge. Das wird von landwirtschaftlicher Seite sehr begrüßt. Sobald das Unternehmen die Lieferverträge entsprechend abgeändert hat, heben die Organisationen ihre Empfehlung zur Nicht-Unterzeichnung auf. Darüber hinaus bestehende generelle Kritikpunkte betreffen Lieferverträge aus der gesamten Branche und müssen deshalb branchenweit neu geregelt werden.
Einigung beim Hauptkritikpunkt
In den vergangenen Wochen haben die genannten Organisationen intensive und konstruktive Gespräche zu den Lieferverträgen mit dem Unternehmen Tönnies geführt. Ein Hauptkritikpunkt war der fehlende Bezug zur VEZG-Preisbasis in den neuen Tönnies-Lieferverträgen. Nachdem das Unternehmen sich an verschiedenen Stellen bereits öffentlich zum Vereinigungspreis bekannt hatte, soll der VEZG-Preis nun auch wieder als Preisbasis in die neuen Tönnies-Lieferverträge aufgenommen werden. Das ist ein Erfolg für die gesamte Kette. Sobald das Unternehmen nun die zur Unterzeichnung an die Erzeuger verschickten Lieferverträge entsprechend angepasst hat, heben DBV, WLV und ISN ihre ausgesprochene Empfehlung, die Tönnies-Verträge nicht zu unterzeichnen, auf.
DBV, WLV und ISN sehen noch generellen Handlungsbedarf bei Lieferverträgen
Die landwirtschaftlichen Organisationen sehen trotzdem noch weiteren generellen Handlungsbedarf bei den Lieferverträgen. Dieser betrifft aber Lieferverträge insgesamt – also auch die anderer Schlachtunternehmen und Abnehmer von Schlachtschweinen. Dies muss nun branchenweit geregelt werden. Dazu laufen bereits Gespräche auf verschiedenen Ebenen. Das geschieht insbesondere auch vor dem Hintergrund der nationalen Umsetzung des Artikels 168 der EU-Verordnung zur Gemeinsamen Marktorganisation
bzgl. Vorgaben zu Verträgen und den verschiedenen Diskussionen zu Preisfindungsmodellen.
