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15.07.2026rss_feed

ASP-Bekämpfung: Landkreise Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz richten Pufferzone an Landesgrenze zu Sachsen ein

©Canva

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Aufgrund neuer Nachweise der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen im sächsischen Landkreis Görlitz haben die brandenburgischen Landkreise Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz neue Tierseuchenallgemeinverfügungen erlassen. Um ein Übergreifen der Tierseuche zu verhindern, wird entlang der Landesgrenze zu Sachsen eine Pufferzone als Schutzkorridor eingerichtet.

 

In den brandenburgischen Landkreisen Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße machen neue Nachweise der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen im benachbarten Landkreis Görlitz (Freistaat Sachsen) vorsorgliche Schutzmaßnahmen erforderlich. Das gaben beide Landkreise Anfang dieser Woche bekannt. Die kürzlich in Sachsen positiv getesteten Funde befinden sich etwa 38 Kilometer von der brandenburgischen Landesgrenze entfernt. Da zwischen den sächsischen Fundorten und der Landesgrenze bisher keine weiteren Absperrmaßnahmen bestehen, dient die seit 14. Juli 2026 in Kraft getretene Pufferzone der Vorbeugung gegen die Gefahr von Einschleppung und Weiterverbreitung der Tierseuche.

 

Verbringungsverbote und Pflichten für die Land- und Forstwirtschaft

Innerhalb der Pufferzone gilt unter anderem die Einhaltung von Verbringungsverboten für Schweine sowie von Verbringungsverboten von in der Pufferzone erlegten Wildschweinen beziehungsweise Wildschweinfleisch aus der Pufferzone heraus, solange kein negatives ASP-Testergebnis vorliegt. Zudem sind Betriebe bei der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung dazu verpflichtet, Flächen und Erntegut fortlaufend auf krankes oder verendetes Schwarzwild zu kontrollieren. Werden entsprechende Tiere entdeckt, müssen die Arbeiten unverzüglich eingestellt und das Veterinäramt informiert werden.

 

Mitwirkung der Jägerschaft und Fallwildsuche

Die Jagdausübungsberechtigten müssen die Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen verpflichtend unterstützen. Sie sind verpflichtet, die Durchführung von Fallwildsuchen zu dulden, verendet aufgefundene Wildschweine unverzüglich dem Veterinäramt zu melden und den Schwarzwildbestand innerhalb der Pufferzone zwischen den Zaunanlagen konsequent zu entnehmen.

 

Reaktivierung der Schutzzäune und Hinweise für Bürger

Mit der neuen Allgemeinverfügung bleiben die bestehenden ASP-Schutzzäune erhalten. Die zuvor bereits ausgebauten Tore werden in den kommenden Wochen schrittweise wieder installiert. Allgemeine Betretungsverbote für Bürgerinnen und Bürger sind mit der Einrichtung der Pufferzone nicht verbunden. Personen, die einen ASP-Schutzzaun passieren, werden jedoch eindringlich gebeten, die Tore nach jeder Durchfahrt oder jedem Durchgehen wieder sorgfältig zu schließen, um die Schutzfunktion zu gewährleisten und ein erneutes Ausbreiten der ASP zu verhindern.

 

>>> Die vollständigen Allgemeinverfügungen sowie dazugehörige Karten sind auf den Internetseiten der jeweiligen Landkreise unter www.lkspn.de und www.osl-online.de/asp abrufbar.