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26.02.2026rss_feed

ASP in NRW: Erster Fall bei Wildschwein im Hochsauerlandkreis

Restriktionsgebiete in NRW: Sperrzone II (violett), Sperrzone I (grün), Kerngebiet (orange) ©FLI/LAVE NRW

Restriktionsgebiete in NRW: Sperrzone II (violett), Sperrzone I (grün), Kerngebiet (orange) ©FLI/LAVE NRW

Im Hochsauerlandkreis (Nordrhein-Westfalen) wurde erstmals bei einem tot aufgefundenen Frischling die Afrikanische Schweinepest (ASP) nachgewiesen. Das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den Verdacht inzwischen bestätigt. Eine Fallwildsuche wurde unverzüglich eingeleitet. Eine Ausweitung der Sperrzonen ist in Abstimmung.

 

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich im Schwarzwildbestand in Nordrhein-Westfalen weiter aus. In dieser Woche wurde die Tierseuche erstmals im Hochsauerlandkreis bei einem tot aufgefundenen Frischling festgestellt. Das gab das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen heute Nachmittag in einer Pressemitteilung bekannt. Der Fundort des infizierten Frischlings befindet sich in der Nähe von Störmecke bei Schmallenberg innerhalb der bisher eingerichteten Sperrzone II, die Teile der Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und Hochsauerlandkreis umfassen. Bislang gebe es keine weiteren ASP-positiven Wildschweine in der Nähe des Totfundes (Stand 26.2.). An der Fundstelle werde derzeit mit Hochdruck nach weiteren verendeten Wildschweinen gesucht.

 

Ausweitung der Schutzzonen in Abstimmung

Schon seit dem ersten Ausbruch der ASP in NRW bei Kirchhundem im Juni 2025 gelten Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Tierseuche über Allgemeinverfügungen der Kreise Olpe, Hochsauerlandkreis und Siegen-Wittgenstein. Aktuell stehen der Hochsauerlandkreis, das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) und das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Abstimmung über mögliche Ausweitungen der Schutzzonen.

 

Schutzmaßnahmen einhalten und Totfunde direkt melden

NRWs Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen appellierte an alle, sich streng an die Schutzmaßnahmen der Allgemeinverfügungen des Hochsauerlandkreises und der Kreise Olpe und Siegen-Wittgenstein zu halten und sich vernünftig und umsichtig in der Natur zu verhalten. Darüber hinaus soll bei Totfunden von Tieren direkt das zuständige Kreisveterinäramt informieret werden, das unmittelbar die Bergung gefundener Tiere übernehme.