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14.11.2025rss_feed

Bundesprogramm Umbau Tierhaltung - Besonders Sauenhalter sollten Antrag zur Bundesförderung jetzt noch prüfen!

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Die Bundesregierung lässt das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung (BUT) aufgrund zu geringer Resonanz vorzeitig auslaufen. Gleichzeitig sind die Ferkelerzeuger gezwungen, in den kommenden Jahren neue Vorgaben zur Sauenhaltung umzusetzen. Und auch Schweinemäster sind hinsichtlich des Umbaus Ihrer Ställe hin zu höheren Haltungsstufe gefragt. Wir haben Dr. Karl-Heinz Tölle, Geschäftsführer der ISN-Projekt GmbH um eine Einschätzung gebeten.

 

Herr Dr. Tölle, wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Bundesförderung?

Tölle: Das Ende der Antragsfrist zur Investiven Förderung im Rahmen des Bundesprogramms ist mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger auf Ende April 2026 vorgezogen worden. Inzwischen hat das Bundeslandwirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung angekündigt, diese Frist wieder ein Stück weit auf Ende August 2026 zu verlängern. Hierzu soll noch eine erneute Ankündigung im Bundesanzeiger erfolgen.
Voraussetzung, um einen Antrag auf Förderung bei der BLE überhaupt erst einreichen zu können, ist jedoch eine vorliegende Baugenehmigung für den Neu- oder Umbau – sofern dafür eine Baugenehmigung notwendig ist.

 


Dr. Karl-Heinz Tölle (Geschäftsführer ISN-Projekt GmbH)

Dr. Karl-Heinz Tölle (Geschäftsführer ISN-Projekt GmbH)

Was raten Sie den Schweinehaltern?

Tölle: Es sollten keine Investitionen allein wegen der Förderung erfolgen, sondern nur Investitionen, die betrieblich Sinn machen und abgewogen entschieden werden. Schweinemäster müssen einzelbetrieblich abwägen, ob sie den Weg in Richtung höherer Haltungsformen gehen wollen.

Ferkelerzeuger sind in einer ganz anderen Position. Wenn sie auch zukünftig weiter Sauen halten wollen, sind sie gezwungen die neuen und teuren Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung innerhalb der vorgegebenen Fristen umzusetzen. Für diese Betriebe rate ich dringend dazu, zu prüfen, ob eine Investitionsförderung im Rahmen des Bundesprogramms noch zu erreichen ist. Denn hier liegen die gesetzlichen Neuvorgaben und die Anforderungen des Förderprogramms nicht allzu weit auseinander – aber auch hier spielen betriebliche Voraussetzungen eine wesentliche Rolle.

 

Ist eine Antragstellung in der restlichen Frist überhaupt zu schaffen?

Tölle: Das kommt auf die betriebsindividuellen Voraussetzungen an. Zuallererst ist natürlich entscheidend, wie weit der jeweilige Schweinehalter mit seinen Planungen bzw. der Baugenehmigung ist. Liegt die Baugenehmigung schon vor, kann der Antrag zur Förderung zügig gestellt werden. Sind noch keinerlei Planungen erfolgt, dann wird es zeitlich sehr sportlich – in vielen Fällen gar unmöglich. Das gilt besonders für größere Betriebe, wo die Verfahren mit Gutachten, Öffentlichkeitsbeteiligung u.ä. aufwändiger und langwieriger sind. Auch spielt die zeitliche Kapazität in der Beratung, den Planungsbüros und den Genehmigungsbehörden eine Rolle. Aber: Nichts ist unmöglich. Sprechen Sie mit Ihrem Planungsbüro, reden Sie mit Ihrem Landkreis, wie diese die zeitliche Machbarkeit einschätzen. Unsere bisherige Erfahrung ist, dass Planungsbüros zum Teil extra Kapazitäten einrichten und dass eine ganze Reihe von Kreisbehörden die Dringlichkeit erkannt haben und bei den Genehmigungsprozessen im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf die Tube drücken.

 

Kann es passieren, dass der Fördertopf dann doch nicht reicht?

Tölle: Das könnte theoretisch passieren – je nachdem wie viele Förderanträge noch abgegeben werden. Hier entscheidet dann das Windhundverfahren. Wer aber so oder so in den Umbau investieren will bzw. muss, geht mit dem Förderantrag ein noch überschaubares Risiko ein.

 

Oder sollte man doch auf mögliche nachfolgende Förderprogramme warten?

Tölle: Im Moment kann Ihnen niemand sagen, was nach dem aktuellen Bundesförderprogramm an Landesförderprogrammen kommt, wann dies kommt und ob überhaupt etwas kommt. Wir müssen hier mit einem länderspezifischen Flickenteppich in Sachen Förderung rechnen. Auf der Grundlage früherer Agrarinvestitionsförderprogramme (AFP) wird ohne erhebliche Anpassung der Kriterien keine wirksame Förderung gelingen. Gerade Einkommensgrenzen, Vorgaben zur Flächenbindung und der Ausschluss gewerblicher Betriebe haben frühere Programme ins Leere laufen lassen.

 

Wie unterstützt die ISN ihre Mitglieder dabei?

Tölle: Indem wir unsere Mitglieder über unser Netzwerk pigpoint noch stärker vernetzen. Unsere Erfahrung ist, dass der Austausch von Betrieben mit vergleichbaren Konstellationen untereinander besonders wirkungsvoll ist. Außerdem werden wir unser Informationsangebot speziell hierauf ausrichten und entsprechende Fachleute, Berater Planer etc. in Seminaren exklusiv für Mitglieder hinzuziehen. Damit wir das möglichst zielgenau hinbekommen, bitten wir aktuell die Sauenhalter, uns einige Fragen vorab zu beantworten.

 

Warum ist die erneute Abfrage in diesem Zusammenhang wichtig?

Tölle: Zum einen, wie schon gesagt, um das Informationsangebot passend auszurichten. Zum anderen haben wir diese Abfrage ganz gezielt mit spezifischen Fragen auf die Ferkelerzeugung ausgerichtet, um mit einem möglichst genauen Bild die Brisanz in der Strukturentwicklung in der Sauenhaltung in den politischen Diskussionen darstellen zu können.

Unsere personalisierten Umfragen werden stark wahrgenommen – deshalb bitten wir auch alle Ferkelerzeuger, unabhängig davon, ob sie bei uns Mitglied sind oder nicht und ob sie auch zukünftig weiter Sauen halten werden oder nicht, an der Umfrage teilzunehmen.