Erfolg bei der ASP-Bekämpfung: Sachsen kann Restriktionsgebiete deutlich verkleinern
Die ASP-Lage in Sachsen ist weiterhin stabil und ohne weitere Funde. Seit August 2024 gab es lediglich einen Nachweis im Februar 2025. Die Restriktionszonen können daher in weiteren Gebieten Sachsens deutlich verkleinert und teilweise aufgehoben werden. Insbesondere strenge Auflagen für die Landwirtschaft können ebenfalls zurückgenommen werden. Die EU-Kommission hat dem Antrag aus Sachsen Ende letzter Woche zugestimmt.
Wie das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) mitteilte, können die Sperrzonen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Sachsen aufgrund der positiven Seuchenlage weiter verkleinert werden. Die EU-Kommission hat einem entsprechenden Antrag Sachsens und der Bundesregierung mit einer am 2. Mai 2025 veröffentlichten Verordnung zugestimmt.
Größe der Sperrzone II wird halbiert
Demnach beschränkt sich das Sperrzone II genannte innere Restriktionsgebiet nunmehr auf einen kleinen Teil des Nordens der Landkreise Bautzen und Görlitz. Die Fläche der Sperrzone II halbiert sich von bisher knapp 3000 km2 auf nun 1400 km2 und wird im Norden von der Landesgrenze zu Brandenburg begrenzt. Damit ist - erstmals seit Ersteintrag der ASP am 31. 10. 2020 durch den Indexfall bei einem erlegten Wildschwein bei Krauschwitz - der an Polen grenzende Gebietsstreifen wieder ASP-frei. Das Gebiet behält aber den Status der Sperrzone I (Pufferzone) und auch der beidseits von Zäunen umschlossene ASP-Schutzkorridor bleibt erhalten. Damit soll ein Wiedereintrag der ASP durch Schwarzwild aus Polen verhindert werden. Die Pufferzone wird von bisher rund 1800 km2 auf nun 1500 km2 verkleinert. In den ab sofort nicht mehr zur Sperrzone II zählenden Gebieten entfallen die verschärften Auflagen für Land- und Forstwirtschaft, Jägerschaft und allgemeine Öffentlichkeit. Es gelten nunmehr dort die »milderen« Auflagen für die Sperrzone I.
Strenge Auflagen für Landwirte entfallen – Wildzäune werden teilweise abgebaut
Die für Tierseuchenbekämpfung zuständige Staatsministerin Petra Köpping erklärt: Ich bin sehr froh, dass die EU-Kommission unserem Antrag auf weitere Verkleinerung der Sperrzonen zugestimmt hat. Damit kehrt in weiteren Gebieten Normalität zurück, weil strenge Auflagen für Öffentlichkeit, Land- und Forstwirtschaft aufgehoben werden können.
Neben dem Wegfall von Auflagen werden in weiteren Gebieten die Wildzäune abgebaut. Sie sollten die Mobilität des Schwarzwilds begrenzen und eine Verbreitung des ASP-Virus verhindern. Sachsen errichtete rund 850 Kilometer Schutzzäune, von denen über 400 Kilometer bereits abgebaut sind. Dafür verwendete der Freistaat rund zwei Drittel der insgesamt 54 Millionen Euro, die für die ASP-Bekämpfung seit 2020 aufgebracht werden mussten.
Seit August nur ein ASP-Fall festgestellt
Seit August 2024 gab es lediglich einen Nachweis bei einem gesund erlegten Frischling im Landkreis Bautzen im Februar 2025. Ein ASP-Fall gilt als aktiv, wenn seine Feststellung weniger als ein Jahr zurückliegt. Trotz des Rückgangs aktiver Tierseuchenfälle wird die Gesundheit der Schwarzwildpopulation in den Sperrzonen weiterhin intensiv überwacht. Funde von verendeten Tieren müssen den zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern der Landkreise gemeldet werden. Die Wildabwehrzäune zur Eindämmung der ASP bleiben innerhalb der bestehenden Schutzzone in ihren bisherigen Verläufen bestehen.