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02.07.2025rss_feed

NRW: ASP-Fund bei Wildschwein im Kreis Siegen-Wittgenstein

Die infizierte Zone in NRW umfasst Teile der Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und Hochsauerlandkreis - bisher wurden nur innerhalb dieser Zone ASP-Funde bei Wildschweinen festgestellt ©Canva, TSIS

Die infizierte Zone in NRW umfasst Teile der Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und Hochsauerlandkreis - bisher wurden nur innerhalb dieser Zone ASP-Funde bei Wildschweinen festgestellt ©Canva, TSIS

In Nordrhein-Westfalen dauert nach dem ersten Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Schwarzwildbestand im Landkreis Olpe die Suche nach weiteren verendeten Wildschweinen an. Dabei wurde nun auch im benachbarten Kreis Siegen-Wittgenstein ein ASP-Fall festgestellt. Der Fundort des Kadavers befindet sich noch innerhalb der bestehenden infizierten Zone, rund fünf Kilometer östlich des bisherigen Geschehens.

 

Wie das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen heute bekannt gab, wurde im Zuge des aktuellen ASP-Monitoring-Programms zur weiteren Suche nach verendeten Wildschweinen in der Nähe von Bad Berleburg im Kreis Siegen-Wittgenstein ein Wildschweinkadaver aufgefunden. Auch bei diesem Tier wurde eine Infektion mit der ASP durch Untersuchungen des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts und des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) nachgewiesen. Zuvor wurde die ASP in NRW bei elf verendeten Wildschweinen festgestellt, die alle in der Nähe von Kirchhundem im Kreis Olpe gefunden wurden.

 

Fundort innerhalb der infizierten Zone

Auch der jüngste ASP-Fund befindet sich innerhalb der bereits eingerichteten infizierten Zone, die sich über Teile der Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und Hochsauerlandkreis erstreckt. Das Land NRW steht in engem Austausch mit dem zuständigen Kreis und dem Friedrich-Loeffler-Institut, um schnellstmöglich weitere Erkenntnisse über den Fund bei Bad Berleburg zu erhalten. Die Fallwildsuche vor Ort dauert unterdessen weiter an. Darüber hinaus wird derzeit über eine mögliche Ausweitung der Schutzmaßnahmen beraten.

 

Totfunde umgehend melden

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie der Kreis Siegen-Wittgenstein bitten darum, bei Totfunden weiterer Tiere direkt das zuständige Kreisveterinäramt zu informieren, das unmittelbar die Bergung der gefundenen Tiere übernimmt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund der erlassenen Allgemeinverfügung untersagt ist, selbstständig innerhalb der infizierten Zone nach Wildschweinen zu suchen beziehungsweise als Jagdausübungsberechtigter Schwarzwild zu erlegen beziehungsweise dann selbst zu bergen.